Geburten
Spitalgeburt
Das Spital Schwyz meldet dem Zivilstandsamt sämtliche Geburten. Das Zivilstandsamt seinerseits führt das Geburtsregister. Die werdenden Eltern haben die untenstehenden Dokumente dem Spital abzugeben.
Hausgeburt
Eine Hausgeburt im Zivilstandskreis Innerschwyz ist innert drei Tagen dem Zivilstandsamt persönlich zu melden. Das dazu benötigte Meldeformular ist beim Zivilstandsamt erhältlich. Für die beizubringenden Dokumente und Unterlagen verweisen wir auf die untenstehenden Erläuterungen.
Zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes werden folgende Dokument benötigt:
Schweizerbürger
- Eltern verheiratet
§ Schweizerischer Familienausweis oder Schweizerisches Familienbüchlein, sofern vorhanden
- Mutter nicht verheiratet
§ Mitteilung einer Kindesanerkennung vor der Geburt, sofern vorhanden
- Mutter nicht verheiratet
Ausländische Staatsangehörige
- Eltern verheiratet
§ Schweizerischer Familienausweis oder Schweizerisches Familienbüchlein, sofern vorhanden
§ Reisepass beider Elternteile
§ Ausländerausweis beider Elternteile
§ Mitteilung einer Kindesanerkennung vor der Geburt, sofern vorhanden
§ Reisepass der Mutter
§ Ausländerausweis der Mutter
Über weitere Dokumente, die zum Nachweis des Personenstandes ausländischer Staatsangehöriger beigebracht werden müssen, erteilt Ihnen das Zivilstandsamt gerne Auskunft. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor der Geburt mit dem Amt Kontakt auf.
Die Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Pass und Ausländerausweis).
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Beurkundung der Geburt erst nach Vorliegen der erforderlichen Dokumente erfolgen kann. Geburtsurkunden können erst nach Abschluss der Beurkundung ausgestellt werden.
Sollten die Dokumente nicht in deutscher, französischer oder italienischer Sprache abgefasst sein, sind den Originalen entsprechende amtliche beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizulegen.


