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Anerkennungen

Die Anerkennung ist ein Rechtsgeschäft, durch welches der Vater persönlich beim Zivilstandsamt erklärt, leiblicher Vater eines Kindes zu sein.

Sie kann vor oder nach der Geburt bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz vorgenommen werden.

Die Grundgebühr für die Anerkennung beträgt CHF 75.00 (individuell können weitere Gebühren entstehen).

Folgende Dokumente sind beizubringen:

Für Schweizerinnen und Schweizer

  • Wohnsitznachweis für den Anerkennenden
  • Wohnsitznachweis im Zeitpunkt der Geburt und im Zeitpunkt der Anerkennung (sofern nicht identisch) für die Mutter
  • Pass oder ID-Karte für den Anerkennenden und (wenn persönlich anwesend für die Mutter)

Ausländische Staatsangehörige
für den Anerkennenden und die Mutter

  • Vollständige Geburtsurkunde mit Elternnamen
  • Nachweis über den aktuellen Zivilstand
  • Wohnsitznachweis
  • Ausländerausweis (bei Wohnsitz in der Schweiz)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (gültiger Reisepass)

Die vorzulegenden Dokumente für Vater und Mutter dürfen grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Eheurkunde, Reisepass und Ausländerausweis). Dokumente, welche nicht auf internationalem Formular (CIEC) oder in einer schweizerischen Landessprache abgefasst sind, hat der Inhaber in die deutsche Sprache übersetzen und von einer Urkundsperson beglaubigen zu lassen.

Damit wir Sie über allfällige Besonderheiten (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) der beizubringenden Dokumente informieren und beraten können, bitten wir Sie, mit uns telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Links

Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz

 

 

 

 

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