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Ziviltrauung

Für das Ehevorbereitungsverfahren ist wahlweise das Zivilstandsamt der Wohngemeinde der Braut oder des Bräutigams zuständig.

Grundsätzlich werden folgende Unterlagen (nicht älter als sechs Monate) benötigt:

  • Gesuch um Vorbereitung für die Eheschliessung (Formular wird vom Zivilstandsamt abgegeben)
  • Wohnsitznachweis, nicht älter als sechs Monate
  • gültiger Pass oder ID

Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung ist durch das Brautpaar auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Heiratspapieren dem Zivilstandsamt einzureichen. Für die Abgabe der Erklärung über die Ehevoraussetzung ist die persönliche Anwesenheit des Brautpaares auf dem Zivilstandsamt erforderlich. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Eheschliessungen von Ausländerinnen und Ausländer

Für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt der Wohngemeinde der Braut oder des Bräutigams zuständig. Damit wir Sie kompetent über die beizubringenden Papiere informieren können, ersuchen wir Sie, mit uns persönlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.


Trauung

Die Ziviltrauung kann frühstens 10 Tage und spätestens drei Monate nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden. Neben den zwei Trauzeugen können auch weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Geheiratet werden kann von Montag bis Freitag während den Büroöffnungszeiten.

 

Trauung am Samstag

An jeweils sechs Samstagen im Jahr werden Trauungen durchgeführt. Diese finden ausschliesslich in Schwyz und in Küssnacht SZ statt. Für das Jahr 2013 wurden die nachstehenden Termine festgelegt:

Trauungen in Schwyz
24. August 2013
05. Oktober 2013

Trauungen in Küssnacht
07. September 2013

Für das Jahr 2014 wurden die nachstehenden Termine festgelegt:

Trauungen in Schwyz
10. Mai 2014
14. Juni 2014
23. August 2014
20. September 2014

Trauungen in Küssnacht
24. Mai 2014
04. Oktober 2014

Trauungstermine können 12 Monate im Voraus reserviert werden. Eine Reservation ist verbindlich.

 
Trauungen auswärts

Für eine Trauung in einem anderen Zivilstandskreis wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung ausgestellt.

 

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