Ziviltrauung
Für das Ehevorbereitungsverfahren ist wahlweise das Zivilstandsamt der Wohngemeinde der Braut oder des Bräutigams zuständig.
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen (nicht älter als sechs Monate) benötigt:
- Gesuch um Vorbereitung für die Eheschliessung (wird vom Zivilstandsamt abgegeben)
- Wohnsitznachweis
- Pass oder ID
Für die Abgabe der Erklärung über die Ehevoraussetzung ist die persönliche Anwesenheit des Brautpaares auf dem Zivilstandsamt erforderlich.
Eheschliessungen von Ausländerinnen und Ausländer
Damit wir Sie kompetent über die beizubringenden Papiere informieren können, ersuchen wir Sie, mit uns persönlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Trauung
Die Ziviltrauung kann frühstens 10 Tage und spätestens drei Monate nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden. Neben den zwei Trauzeugen können auch weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Geheiratet werden kann von Montag bis Freitag während den Büroöffnungszeiten.
Trauung am Samstag
Für das Jahr 2012 wurden die nachstehenden Termine für Samstagstrauungen festgesetzt (Reservationen werden ab 1. September 2011 entgegen genommen).
Trauungen in Schwyz
05. Mai 2012
30. Juni 2012
18. August 2012
06. Oktober 2012
Trauungen in Küssnacht
02. Juni 2012
15. September 2012
Trauungen auswärts
Für eine Trauung in einem anderen Zivilstandskreis wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung ausgestellt.


