Ziviltrauung
Für das Ehevorbereitungsverfahren ist wahlweise das Zivilstandsamt der Wohngemeinde der Braut oder des Bräutigams zuständig.
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen (nicht älter als sechs Monate) benötigt:
- Gesuch um Vorbereitung für die Eheschliessung (wird vom Zivilstandsamt abgegeben)
- Wohnsitznachweis
- Pass oder ID
Für die Abgabe der Erklärung über die Ehevoraussetzung ist die persönliche Anwesenheit des Brautpaares auf dem Zivilstandsamt erforderlich.
Eheschliessungen von Ausländerinnen und Ausländer
Damit wir Sie kompetent über die beizubringenden Papiere informieren können, ersuchen wir Sie, mit uns persönlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Trauung
Die Ziviltrauung kann frühstens 10 Tage und spätestens drei Monate nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden. Neben den zwei Trauzeugen können auch weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Geheiratet werden kann von Montag bis Freitag während den Büroöffnungszeiten.
Trauung am Samstag
In den Monaten Mai, Juni, August und September trauen wir jeweils an einem Samstag.
Für das Jahr 2010 resp. 2011 wurden die nachstehenden Termine festgesetzt.
Jahr 2010
Trauungen in Schwyz
29. Mai 2010
26. Juni 2010
07. August 2010
18. September 2010
Trauungen in Küssnacht
08. Mai 2010
09. Oktober 2010
Jahr 2011
Trauungen in Schwyz
28. Mai 2011
18. Juni 2011
20. August 2011
17. September 2011
Trauungen in Küssnacht
07. Mai 2011
01. Oktober 2011
Trauungen auswärts
Für eine Trauung in einem anderen Zivilstandskreis wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung ausgestellt.

