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Todesfälle

Ein Todesfall ist innert zwei Tagen der zuständigen Amtsstelle (Bestattungsamt der Wohngemeinde) zu melden. Die Meldung eines Todesfalles hat entweder durch die zuständige Spital-, Alters- oder Pflegeheimverwaltung, Aeskulap Klinik oder durch die Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Verwandte) zu erfolgen. Für die Beurkundung ist zwingend die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung abzugeben. 

Für verstorbene ausländische Staatsangehörige sind der zuständigen Amtsstelle folgende Dokumente vorzulegen:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Zivilstandspapiere (Geburtsurkunde(n) mit Elternnamen, Nachweis über den aktuellen Zivilstand, Ausländerausweis, Reisepass)
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn vorhanden)

Die vorzulegenden Zivilstandspapiere dürfen grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Eheurkunde). Dokumente, welche nicht auf internationalem Formular (CIEC) oder in einer schweizerischen Landessprache abgefasst sind, hat der Inhaber in die deutsche Sprache übersetzen und von einer Urkundsperson beglaubigen zu lassen.

Damit wir Sie über allfällige Besonderheiten (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) der beizubringenden Dokumente informieren und beraten können, bitten wir Sie, mit uns persönlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Bestattungswesen

Für das Bestattungswesen ist die jeweilige Wohngemeinde des Verstorbenen zuständig.

 


Leitfaden für Angehörige

 

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