Breite Zustimmung zur Nutzungsplanung

Die Schaffung von rund 22 Hektaren neuer Bauzonen stösst in der Gemeinde Schwyz - im Gegensatz zur Schaffung einer Sonderzone für Fahrende - auf viel Sympathie.

amtl. Der geltende Zonenplan der Gemeinde Schwyz ist mittlerweilen fast zwanzigjährig; Bauland ist kaum mehr verfügbar und eine Revision der Nutzungsplanung deshalb längst überfällig. Nach insgesamt fast zehnjähriger Vorbereitungszeit mit anfänglich gegen 70 Einspracheverfahren liegt diese nun abstimmungsreif vor. Sie sieht die Schaffung von rund 22 Hektaren neuer Bauzonen für Wohnen und Arbeiten vor, beinhaltet gleichzeitig aber auch zahlreiche qualitative Elemente. Diese sind offensichtlich derart überzeugend und der Handlungsdruck so gross, dass an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 18. August 2010 dagegen kein Widerstand geäussert wurde. Im Gegenteil: die Sprecher der bürgerlichen Parteien und des Gewerbevereins empfahlen das „Generationenprojekt“ uneingeschränkt zur Unterstützung. Die Vorlage wurde entsprechend unverändert und mit viel spürbarer Sympathie und Unterstützung an die Urnenabstimmung vom 26. September 2010 überwiesen.
Bürgerliche gegen Sonderzone für Fahrende
Auf Ersuchen des Regierungsrates – veranlasst durch ein Bundesgerichtsurteil – legt der Gemeinderat Schwyz am gleichen Abstimmungswochenende auch den Antrag zur Schaffung einer Sonderzone für Fahrende vor. Auf einem nicht mehr militärisch genutzten Areal des VBS in Hinteribach werden damit die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen, um einen Durchgangsplatz für Schweizer Fahrende zu realisieren. Eine Interessensgemeinschaft unterstützt dieses Geschäft mit viel Vehemenz. Ihr schlägt jedoch der Widerstand aller bürgerlichen Parteien sowie der Einwohnerverein Ibach-Schönenbuch entgegen. Sie bemängeln ein fehlendes gesamtkantonales Konzept für die Schaffung von Durchgangsplätzen für Fahrende. Dem Projekt wird weiter wenig Vorschuss-Vertrauen entgegen gebracht, weil die Rahmenbedingungen über die Kostendeckung des Arealkaufs, über die  allfälligen baulichen Massnahmen und vor allem über den Betrieb nicht vorliegen. Werde die Vorlage angenommen, würde wohl Rechtssicherheit für die Fahrenden, nicht aber für die Anwohner und für die Standortgemeinde geschaffen, wurde kritisiert. Der Antrag zur Schaffung einer Sonderzone für Fahrende ist deshalb gemäss Voten der bürgerlichen Parteien und des Gewerbevereines sowie der Anwohner deshalb an der Urnenabstimmung vom 26. September 2010 abzulehnen.  

 


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