Folgekosten sind gut verkraftbar

Am 26. September 2010 wird über die Nutzungsplanung abgestimmt. Die damit angestrebte Entwicklung wird den Gemeindehaushalt netto mit rund fünf Millionen Franken belasten.

amtl. Ohne neu verfügbares Bauland ist eine Entwicklung der Gemeinde Schwyz als Wohn- und Arbeitsort sowie als regionales Zentrum kaum mehr möglich. Die nunmehr zum Abstimmungsentscheid vorliegende Nutzungsplanung mit dem zugehörigen Zonenplan, dem Erschliessungsplan und dem Baureglement bildet den Grundstein für ein kontinuierliches, geordnetes und verkraftbares Wachstum. Dabei werden die gewachsenen dezentralen Strukturen erhalten und gestärkt sowie die Erschliessung mit allen Verkehrsträgern optimiert. An der vorberatenden Gemeindeversammlung stellte ein Mitbürger die Frage nach den Folgekosten.
Erste Investitionsentscheide schon gefällt
Während der fast zehnjährigen Planungsphase hat der Gemeinderat Schwyz nie einen Hehl daraus gemacht, dass die angestrebte Entwicklung auch Geld kosten wird. Geld jedoch, das angesichts der nachhaltigen raumplanerischen Grundsätze und des dadurch ermöglichten wirtschaftlichen Wachstums sicherlich gut angelegt sein wird. Bei einer Analyse der Folgekosten ist weiter auch zu berücksichtigen, dass verschiedene Investitionen unabhängig einer neuen Zonenordnung anfallen werden. So sind das neue Alterszentrum oder die Erweiterung des Turnhallenangebotes, für welche die Stimmbürger bereits Projektierungskredite genehmigt haben, aufgrund der heutigen Bevölkerungsstruktur erforderlich. Sie werden im Sinne einer längerfristigen Planung aber auch auf Bedürfnisse ausgerichtet, die sich als Konsequenz der Siedlungsentwicklung ergeben könnten.
Die beiden grössten, direkt mit der Nutzungsplanung zusammenhängenden Aufwendungen haben die Stimmbürger bereits vor längerer Zeit genehmigt. Sie hiessen einen Rahmenkredit von brutto 3,8 Millionen Franken für die Erstellung eines Vollanschlusses an der H8 (zur Erschliessung des Siedlungsentwicklungsgebietes Seewen-Feld) sowie für den Ausbau der Nietenbachstrasse (zur Erschliessung des Siedlungsentwicklungsgebietes Mättivor) mit deutlichem Mehr gut. Dank der Kostenbeteiligung der Grundeigentümer in den beiden künftigen Baugebieten wird sich die Nettobelastung für die Gemeinde lediglich auf rund drei Millionen Franken belaufen.
Verbesserung des Rad- und Fusswegnetzes
Im neuen Siedlungsentwicklungsgebiet Seewen-Feld ist eine öffentliche Zone ausgeschieden. Damit hat sich die Gemeinde die raumplanerische Grundlage für den allfälligen Bau eines zusätzlichen Schulhauses gesichert. Ob, wann, in welcher Dimension und mit welchen Kostenfolgen dieses erstellt werden muss, hängt massgeblich von der Bevölkerungsstruktur und vom Überbauungstempo in diesem neuen Baugebiet ab. Immerhin hat die Gemeinde sich die Rechte auf einen Landerwerb zu einem Marktpreis für Parzellen in der öffentlichen Zone gesichert und damit vertraglich verhindert, dass für ein derartiges Projekt eine Landparzelle zu Bauzonenpreisen erworben werden muss. Die Sicherung und sanfte Sanierung von Fuss- und Radwegen ist ebenfalls nicht vollständig eine Folge der Nutzungsplanung; sie wird vom Gemeinderat im Interesse einer attraktiven Erschliessung für den Langsamverkehr ohnehin angestrebt. Gemäss Finanzplan werden in den nächsten Jahren dafür Kosten von rund eineinhalb Millionen Franken anfallen. Eine direkte und ausschliessliche Folgekoste einer Neueinzonung stellt der vorgesehene Bau einer Kanalisationsleitung im Gebiet Seewen-Feld dar, wofür ein Kredit von knapp einer Million Franken erforderlich sein wird.
Mit den beiden Strassenerschliessungen, der Optimierung des Fuss- und Radwegnetzes sowie dem Kanalisationsbau sind demzufolge Investitionen von rund fünf Millionen Franken eine direkte Folge der Nutzungsplanung. Diese Aufwendungen fallen in den nächsten drei bis fünf Jahren an und sind – auch im Vergleich zum durchschnittlichen Jahresaufwand der Gemeinde Schwyz von deutlich mehr als 50 Millionen Franken – absolut verkraft- und auch verantwortbar.  


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