Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen
Grundstücke, die von Gemeinden neu als Bauland eingezont werden, gewinnen durch diesen Umstand stark an Wert. Gleiches kann bei Um- und Aufzonungen eintreten. Bei Einzonungen ist gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Mehrwertabgabe von 20% des Mehrwerts geschuldet. Das kantonale Recht räumt den Gemeinden zudem die Möglichkeit ein, bei Um- und Aufzonungen in Verbindung mit einer Gestaltungsplanpflicht ebenso eine Mehrwertabgabe von maximal 20% des Mehrwerts einzuführen.
Aufgrund der durch Um- und Aufzonungen generierten beträchtlichen Mehrwerte erachtet der Gemeinderat Schwyz eine Mehrwertabgabe auch bei Um- und Aufzonungen als sinnvoll und angemessen. Die Einführung der Mehrwertabgabe wird der geplanten Gesamtrevision des Baureglements und des Zonenplans bewusst vorgezogen, damit bereits vor der Ausarbeitung der geplanten Gesamtrevision die Rahmenbedingungen bekannt sind und eine Gleichbehandlung gewährleistet ist. Die Änderung des Baureglements unterliegt der Beschlussfassung durch das Stimmvolk.
Vom 15. September 2023 bis am 16. Oktober 2023 dauert das Informations- und Mitwirkungsverfahren, in dessen Rahmen Einwendungen und Vorschläge gemacht werden können. Die Detailunterlagen können ab diesem Zeitpunkt bei der Abteilung Hochbau der Gemeinde Schwyz eingesehen werden.
Zugehörige Objekte
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Einführung_Mehrwertabgabe_bei_Um-_und_Aufzonungen;_Planungsbericht.pdf | Download | 0 | Einführung_Mehrwertabgabe_bei_Um-_und_Aufzonungen;_Planungsbericht.pdf |
Einführung_Mehrwertabgabe_bei_Um-_und_Aufzonungen;_Baureglementsänderung.pdf | Download | 1 | Einführung_Mehrwertabgabe_bei_Um-_und_Aufzonungen;_Baureglementsänderung.pdf |
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Ortsplanung |