Neue Geschwindigkeitszonen in Seewen
Zur Erschliessung des Neubaugebiets sowie zur Entlastung von Seewen wurde mit dem Bau des Vollanschlusses die Steinerstrasse in allen Fahrbeziehungen direkt mit der Umfahrungsstrasse H8 verknüpft. Mit der Eröffnung dieses Anschlussbauwerkes im Sommer 2022 hat sich die Verkehrsführung im Raum Seewen massgeblich verändert. Als Ergebnis der neuen verkehrlichen Ausgangslage werden die Steinerstrasse (Abschnitt Kreisel Bienenheim bis Eglismatt) sowie die Bienenheimstrasse per 1. Januar 2024 aus dem Netz der Verbindungsstrassen gelöscht und sind gemäss der neuen Strassenhierarchie als untergeordnete Nebenstrassen klassiert. Die veränderten Verkehrsströme sind auch anhand der Verkehrszahlen deutlich zu erkennen. So hat sich die Verkehrsmenge auf der Bienenheimstrasse seit der Eröffnung des Vollanschlusses mehr als halbiert. Mit der neuen Strassenhierarchie haben sich auch die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Bienenheim- und Steinerstrasse verändert. Die Gemeinde Schwyz und der Bezirk Schwyz möchten das damit verbundene Potenzial nutzen, um das Temporegime optimal auf die neue Verkehrssituation abzustimmen.
Die bestehende Tempo-30-Zone in Seewen wird demnächst auf die Bienenheimstrasse (Abschnitt Bahnhofstrasse bis Sternenmatt) sowie auf die angrenzenden Quartierstrassen ausgedehnt. Zudem wird auf dem Engibergweg, welcher den Schulhausplatz Seerüti quert, eine Tempo-20-Zone realisiert. Zur gewünschten und direkten Lenkung des Transitverkehrsverkehrs auf das Hauptstrassennetz wird analog der Steinerstrasse die Bienenheimstrasse mit einem Lastwagenverbot (ausgenommen Zubringerdienst) belegt.
Als flankierende Massnahme wurde die Steinerstrasse im Zusammenhang mit dem Vollanschluss auf einem Teilabschnitt mit einer streckenweisen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h belegt. Dieses Temporegime wird nun, unter Einbezug der Dreilindenstrasse und den angrenzenden Quartierstrassen, zu einer grossflächigen Tempo-30-Zone ausgeweitet.
Damit die neuen Geschwindigkeitszonen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und für die Verkehrsteilnehmer gut lesbar sind, resultiert die Notwendigkeit von Baumassnahmen am Strassenraum. Zur beabsichtigten Entschleunigung des Verkehrs werden an der Dreilinden- sowie Bienenheimstrasse punktuelle Einengungen realisiert. Die Massnahmen an der Bienenheimstrasse sind jedoch so ausgelegt, dass ein Kreuzen zwischen zwei Personenwagen weiterhin auf der gesamten Streckenlänge möglich bleibt. Zur Verbesserung des Fussgängersicherheit und zur Vereinfachung der Strassenquerung wird zudem die Bienenheimstrasse entlang des Schulhausplatzes Seerüti mit einem rund 40 m langen Trottoir ergänzt. Neu ist es Fussgängern erlaubt, die Bienenheimstrasse auf der individuellen Wunschlinie zu queren und es müssen nicht mehr die Umwege über die Fussgängerstreifen in Kauf genommen werden. Um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden gezielt zu fördern, sind zudem farbliche Gestaltungselemente vorgesehen. Sämtliche Bewilligungen für die Einführung der neuen Temporegime liegen zwischenzeitlich vor. Mit der Umsetzung der Massnahmen wurde diese Woche an der Steiner- und Dreilindenstrasse begonnen. In Abhängigkeit der Witterung können die neuen Geschwindigkeitszonen ungefähr Mitte Dezember 2023 in Betrieb genommen werden.