AHV-Zweigstelle Schwyz wird aufgehoben
Gemäss geltendem Einführungsgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und über die Invalidenversicherung (IV) haben die Gemeinden im Kanton Schwyz eine Zweigstelle der Ausgleichskasse zu führen.
Mit der Totalrevision des Einführungsgesetzes über die AHV/IV, die per 1. Januar 2026 in Kraft tritt, werden die bisherige Ausgleichskasse, die IV-Stelle sowie die Familienausgleichskasse in der Sozialversicherungsanstalt Kanton Schwyz (SVA Schwyz) zusammengeführt.
Änderungen betreffen auch Gemeinde Schwyz
Die Gemeinden können ihre AHV-Zweigstelle noch maximal drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterführen, bevor sie aufgehoben werden. Damit besteht ausreichend Zeit, die Strukturen und internen Abläufe an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Gemeinde Schwyz verzeichnet wenige Kontakte an ihrer AHV-Zweigstelle, wohl auch, weil die kantonale Ausgleichskasse direkt am Hauptort ansässig ist. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Schwyz beschlossen, ihre AHV-Zweigstelle per 31. Dezember 2025 aufzuheben. Sämtliche Informationen, Auskünfte und Anliegen können somit ab dem Jahr 2026 direkt bei der SVA Schwyz bezogen und geklärt werden.
