Todesfälle
Ein Todesfall ist innert zwei Tagen der zuständigen Amtsstelle (Bestattungsamt der Wohngemeinde) zu melden. Todesfälle im Spital Schwyz, Aeskulap Klinik oder in einem Alters- und Pflegeheim werden durch die Verwaltung direkt der entsprechenden Amtsstelle gemeldet.
Folgende Dokumente sind beizubringen
- ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn vorhanden)