Einzelinitiative Rotenfluebahn Mythenregion AG
Die neue Rotenfluebahn ist seit Dezember 2014 - nach zehnjährigem Stillstand - mit einer modernen Gondelbahn wieder erfolgreich in Betrieb. Es wurden über 20 Mio. Franken in die neue Bahnanlage und das Bergrestaurant investiert. Die Unternehmung beschäftigt über 30 Personen und gewährleistet die touristische Haupterschliessung des Naherholungs- und Tourismusgebiets Mythenregion während des ganzen Jahres. Vor allem aber hat die Rotenfluebahn der Bevölkerung ein Stück Lebensqualität zurückgegeben - weit über den Talkessel hinaus. Betrieblich ist die Rotenfluebahn gut unterwegs. So wurden gegenüber der alten Anlage die Gästezahlen mehr als verdoppelt und der Umsatz mehr als verdreifacht. Die aktuell hohen Zinsen und die kurzen Laufzeiten bei den Bankdarlehen und beim Leasing fressen heute den Betriebsertrag jedoch vollständig weg. Kostenoptimierungen und Massnahmen zur Umsatzsteigerung wurden seit der Eröffnung bereits erfolgreich umgesetzt. Nun soll mit einer Kreditsicherungsgarantie eine deutliche Reduktion des jährlichen Mittelabflusses für Zinszahlungen und Amortisationen erreicht werden.
Laut den Initianten hat die Gemeindegarantie keine zusätzliche Verschuldung der Gemeinde zur Folge und es entstehen keine Abschreibungs- und Sachaufwände. Somit hat eine Garantie auch keine Auswirkungen auf die Steuerbelastung.
Der Kanton hat hingegen die für die nachhaltige Finanzierung notwendige Verlängerung des NRP-Darlehens an verschiedene Bedingungen geknüpft: So muss die Rotenfluebahn unter anderem die zusätzliche Beschaffung von finanziellen Eigenmitteln im Umfang einer Million Franken nachweisen. Ebenso haben sich die Gemeinde Schwyz sowie der Bezirk Schwyz angemessen an der finanziellen Gesundung zu beteiligen (mittels Kreditsicherungsgarantien von je 2 Mio. Franken).
Der Gemeinderat Schwyz hält in seiner Würdigung zur Einzelinitiative fest, dass die Gewährung einer Kreditsicherungsgarantie auch aus Sicht der Gemeinde Schwyz an gewisse Anforderungen gebunden werden sollte, um das finanzielle Ausfallrisiko einzudämmen. Er vertritt klar die Meinung, dass eine nachhaltige Lösung nur dann möglich ist, wenn sich alle drei Staatsebenen (Kanton, Bezirk, Gemeinde) beteiligen und auch das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachkommt (u.a. die Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital). Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, der Gemeindeversammlung vom 12. August 2020 einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, der die vom Kanton erwähnten Bedingungen beinhaltet. Nach diversen Gesprächen und Verhandlungen unterstützten auch die Initianten den gemeinderätlichen Vorschlag. Im Falle einer Überweisung an der Gemeindeversammlung wird die Einzelinitiative dem Stimmvolk am 27. September 2020 vorgelegt.