Kopfzeile

Bitte schliessen
Bitte schliessen

Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Teilrevision Zonenplan

14. September 2023
Der Gemeinderat Schwyz plant, das ehemalige Schulhaus Aufiberg, das vormalige Feuerwehrlokal Oberschönenbuch sowie die Teilfläche Friedhofstrasse Ost, direkt gegenüber der Friedhofanlage gelegen, umzuzonen. Auf diese Weise entstehen für diese Grundstücke in Zukunft neue Nutzungsoptionen.

Der Gemeinderat Schwyz hat sich im Rahmen einer Analyse ausführlich mit dem gemeindeeigenen Grundeigentum befasst. Dabei wurde festgestellt, dass auf einem langfristigen Zeithorizont gesehen weder für das ehemalige Schulhaus Aufiberg (KTN 2315) noch für das vormalige Feuerwehrlokal Oberschönenbuch (KTN 1843) Absichten einer öffentlichen Nutzung auszumachen sind. Da die Nutzungsmöglichkeiten dieser beiden Grundstücke mit der Zugehörigkeit zur öffentlichen Zone stark eingeschränkt werden, ist eine Umzonung in die benachbarte 3-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG3) für das Schulhaus Aufiberg vorgesehen. Das ehemalige Feuerwehrlokal in Oberschönenbuch soll der ebenfalls angrenzenden 2-geschossigen Wohnzone – locker (W2L) zugewiesen werden. Gleichzeitig mit dieser dafür notwendigen Teilrevision der Zonenplanung, soll auch die Teilfläche Friedhofstrasse Ost in die direkt benachbarte 2-geschossige Wohnzone – dicht (W2D) umgezont werden. Dieses Teilstück gehört zwar, historisch gewachsen, zur Friedhofparzelle (KTN 1253). Jedoch ist dieser Teil des Grundstücks durch eine Durchgangsstrasse mit etlichen Parkierungsmöglichkeiten deutlich von der eigentlichen Friedhofanlage abgetrennt. In den letzten Jahren ist zudem eine deutliche Tendenz auszumachen, dass als Bestattungsform die Kremation der Erdbestattung vorgezogen wird. Mit den vorhandenen Landreserven innerhalb der bestehenden Friedhofanlage können die entsprechenden Platzbedürfnisse problemlos und langfristig abgedeckt beziehungsweise gesichert werden.

 

Über die künftige Verwendung der erwähnten Grundstücke und Teilflächen wird der Gemeinderat Schwyz nach deren Umzonung weitere Überlegungen anstellen. Klar ist, dass sowohl bei der Teilrevision des Zonenplans als auch bei einer allfälligen Veräusserung von Grundeigentum die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort haben werden.

 

Vom 15. September 2023 bis am 16. Oktober 2023 dauert das Informations- und Mitwirkungsverfahren, in dessen Rahmen Einwendungen und Vorschläge gemacht werden können. Die Detailunterlagen können ab diesem Zeitpunkt bei der Abteilung Hochbau der Gemeinde Schwyz eingesehen werden.

 

 

Wozu dient die öffentliche Zone?

Laut Art. 37 Abs. 1 des Baureglements der Gemeinde Schwyz ist die Zone für öffentliche Bauten für öffentliche und öffentlichen Zwecken dienende Bauten und Anlagen bestimmt wie Kirchen, Friedhöfe, Schulhäuser, Spitäler, Anlagen öffentlicher Dienste, Gemeindeanlagen und Mehrzweckhallen.

 

 

Symbolbild Nutzungsplanung

Zugehörige Objekte

Name
Teilrevision_Zonenplan;_Überblick_Pläne.pdf Download 0 Teilrevision_Zonenplan;_Überblick_Pläne.pdf
Teilrevision_öffentliche_Zone;_Entwurf_Planungsbericht;_Stan.pdf Download 1 Teilrevision_öffentliche_Zone;_Entwurf_Planungsbericht;_Stan.pdf
Teilrevision_öffentliche_Zone;_Revidierter_Zonenplan_Aufiberg.pdf Download 2 Teilrevision_öffentliche_Zone;_Revidierter_Zonenplan_Aufiberg.pdf
Teilrevision_öffentliche_Zone;_Revidierter_Zonenplan_Friedhof.pdf Download 3 Teilrevision_öffentliche_Zone;_Revidierter_Zonenplan_Friedhof.pdf
Teilrevision_öffentliche_Zone;_Revidierter_Zonenplan_Oberschönenbuch.pdf Download 4 Teilrevision_öffentliche_Zone;_Revidierter_Zonenplan_Oberschönenbuch.pdf