Bereinigung des Kantonalen Schutzinventars (KSI) in der Gemeinde Schwyz
Die im Amt für Kultur angesiedelte kantonale Denkmalpflege ist derzeit daran, gestützt auf § 21 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes das Kantonale Schutzinventar (KSI) zu bereinigen. Als eine der letzten Gemeinden erfolgt dies nun auch in der Gemeinde Schwyz. Hierbei wird die kantonale Denkmalpflege durch ein externes Büro unterstützt. In einem ersten Schritt ist eine Sichtung des Baubestandes vom öffentlichen Raum aus geplant, um potenzielle Schutzobjekte zu erkennen. Diese werden fotografisch festgehalten. Aufgrund von Erfahrungen aus den Pilotgemeinden wird die kantonale Denkmalpflege bei den potenziellen Schutzobjekten direkt telefonisch und schriftlich mit der Eigentümerschaft Kontakt aufnehmen, um die Gebäude auch von innen besichtigen zu können. Diese Feldarbeiten werden im Zeitraum von Herbst 2024 bis voraussichtlich im Sommer 2025 vorgenommen. Wird ein Objekt als schützenswert bestätigt, so erhält die Eigentümerschaft eine Mitteilung des Bildungsdepartements mit der Möglichkeit, innert 20 Tagen eine begründete schriftliche Einsprache zu erheben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Kultur - Kantonale Denkmalpflege
(Herr Roger Rüegg, Tel. 041 819 20 13).