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Gemeinde Schwyz

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Inhalt

Ausblick auf die Sachgeschäfte der Gemeindeversammlung

18. März 2025
An der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 9. April 2025, 20.00 Uhr, im MythenForum in Schwyz werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nebst der Jahresrechnung 2024 die Ausgabenbewilligung für den Erwerb eines Schulraumpavillons für den Schulkreis Ibach, die Teilrevision des Personalreglements, die Planungskreditabrechnung für die Muotabrücke West sowie die Abrechnung der Ausgabenbewilligungen für den Vollanschluss H8/Steinerstrasse und den Ausbau der Nietenbachstrasse vorgelegt.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Schwyz erhalten bis Ende März die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 9. April 2025. Darin thematisiert werden nebst der Jahresrechnung 2024 der geplante Erwerb eines Schulraumpavillons im Schulkreis Ibach, die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Schwyz, die Abrechnung des Planungskredits für die Muotabrücke West sowie die Abrechnung der Ausgabenbewilligungen für den Vollanschluss H8/Steinerstrasse und den Ausbau der Nietenbachstrasse. Während die Sachgeschäfte zum Schulraumpavillon und zum Personalreglement für die kommunale Abstimmung vom 18. Mai 2025 an die Urne überwiesen werden, werden die Jahresrechnung 2024 sowie die beiden Abrechnungen definitiv an der Gemeindeversammlung verabschiedet.

 

Erwerb Schulraumpavillon im Rahmen der Gesamtplanung der Schulkreisentwicklung

Die Schulraumplanung der Gemeinde Schwyz erfordert sowohl kurzfristige Massnahmen als auch eine langfristige Strategie. Während in der Filiale Seewen ein neues Schulhaus benötigt wird, verschärft sich die Raumsituation in der Filiale Ibach zusehends – trotz nur leicht gestiegenen und in den kommenden Jahren gleichbleibenden Schülerzahlen. Die bestehenden Schulgebäude und die Turnhalle entsprechend jedoch nicht mehr den heutigen Anforderungen, nicht zuletzt in Bezug auf die Raumgrössen. Um die akute Platznot zu entschärfen und die anstehenden Gebäudesanierungen vorzubereiten, soll im Schulkreis Ibach auf dem Pausenhof des Schulhauses Christophorus ein doppelstöckiger Schulraumpavillon aufgestellt werden. Die längerfristigen Raumbedürfnisse werden im Rahmen einer Gesamtplanung geklärt. Mit dem Schulraumpavillon und der Gesamtplanung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um im Schulkreis Ibach mittelfristig eine moderne und den heutigen Anforderungen entsprechende Schulrauminfrastruktur bereitstellen zu können. Für die Beschaffung des Pavillons wird eine Ausgabenbewilligung von Fr. 730'000.00 beantragt.

 

Revision des Personalreglements für eine effiziente Verwaltung

Das bis heute gültige Personal- und Besoldungsreglement der Gemeinde Schwyz trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Angesichts des Fachkräftemangels, gesellschaftlicher Veränderungen und der Überarbeitung des kantonalen Personalgesetzes hat der Gemeinderat eine Teilrevision der kommunalen Personalbestimmungen der Gemeinde Schwyz veranlasst. Das Personalreglement soll klarer, übersichtlicher und effizienter gestaltet werden. Die Neuerungen orientieren sich an bewährten Standards und folgen einem durchdachten Prinzip: Grundsätzliche, rechtlich oder politisch wesentliche Bestimmungen werden im Personalreglement festgelegt, während Detailregelungen und Operatives in die durch den Gemeinderat zu erlassende Personalverordnung einfliessen. Fachgremien prüften das Reglement umfassend und erarbeiteten einen Entwurf, der in einer Vernehmlassung den Mitarbeitenden, den Ortsparteien und dem Gewerbeverein für die Sicherung des Mitspracherechts vorgelegt wurde. Die neuen Bestimmungen bieten moderne, wettbewerbsfähige Anstellungsbedingungen und wahren die Interessen von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden gleichermassen.

 

Muotabrücke West: Abrechnung Planungskredit

Am 15. Juni 2014 genehmigte das Schwyzer Stimmvolk für die Planung der Muotabrücke West eine Ausgabenbewilligung von Fr. 650'000.00. Im Planungskredit sind alle Aufwendungen enthalten, die für die Projektierung des neuen Strassenabschnitts, inklusive der geplanten Brücken- und Anschlussbauwerke, notwendig sind. Mit dem Abschluss dieser Projektphase kann die Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Sie schliesst mit einem Minderaufwand von Fr. 26'070.30 ab. Der Minderaufwand ist insbesondere dem sparsamen Umgang mit den finanziellen Mitteln beziehungsweise der hohen Ausgabendisziplin zuzuschreiben.

 

Abrechnung Ausgabenbewilligung Vollanschluss H8 und Nietenbachstrasse

Vor mittlerweile fast 20 Jahren hat das Schwyzer Stimmvolk dem Rahmenkredit von 3.8 Mio. Franken für die Erschliessungswerke der Nutzungsplanung zugestimmt. Darin enthalten waren der Kostenanteil von 2.2 Mio. Franken am Vollanschluss H8/Steinerstrasse sowie der Kostenanteil von brutto 1.6 Mio. Franken für den Ausbau der Nietenbachstrasse. An der Abstimmung vom 5. Juni 2016 wurde der beantragte Zusatzkredit für den Ausbau der Nietenbachstrasse von brutto 1.366 Mio. Franken angenommen. Die Abrechnung der Ausgabenbewilligung, die nach Abschluss der letzten Handlungen nun abgerechnet werden kann, schliesst gesamthaft bei Fr. 5'078'774.30 (brutto) ab und weist somit gegenüber dem genehmigten Gesamtkredit von Fr. 5'166'000.00 (teuerungsbereinigt Fr. 5'165'842.00) einen Minderaufwand von Fr. 87'067.70 auf.

Visualisierung Schulraumpavillon

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Botschaft Frühling 2025 (PDF, 4.45 MB) Download 0 Botschaft Frühling 2025