Investitionen in die Erschliessung des Zeughausareals stehen in einem ausgewogenen Verhältnis
Die Entwicklung des Gesamtprojekts «Erschliessungswerke Entwicklungsschwerpunkt Seewen-Schwyz» umfasst zwei Hauptbestandteile: die baulichen Massnahmen zur Erschliessung des Zeughausareals von Norden her sowie die Neugestaltung des Bushofs beim Bahnhof. Die beiden Vorhaben hängen nicht direkt zusammen, liegen räumlich jedoch so nahe beieinander, dass es unverantwortlich wäre, die Synergieeffekte nicht zu nutzen. «Aus diesem Grund war von Beginn an klar, dass beide Vorhaben im Rahmen eines gemeinsamen Projekts umgesetzt werden sollen», erklärt Mirjam Bühlmann-Zgraggen, Gemeinderätin und Ressortvorsteherin Tiefbau.
Aus diesem Gesamtprojekt ergeben sich insgesamt sieben Teilprojekte: die Neugestaltung des Bushofs, die Gestaltung des Vorplatzes beim Bahnhofsgebäude, die Verlegung respektive der Neubau des Freiverlads, die neue Personenunterführung Süd, die Verlegung und Neugestaltung der Franzosenstrasse, die Neugestaltung der Kantonsstrasse (Coop-Tankstelle bis Einfahrt Franzosenstrasse) sowie der Kreisel beim Schwyzerhof.
Partner tragen zwei Drittel der Kosten
Die Kostenschätzung für den Bau dieser Erschliessungswerke belief sich nach Abschluss des Vorprojekts auf insgesamt 47.5 Mio. Franken. Gegenüber der damaligen Kostenschätzung erweist sich der aktuelle Kostenvoranschlag als teurer. Nebst der allgemeinen Bauteuerung fallen vor allem die folgenden Aspekte speziell ins Gewicht: die Personenunterführung Süd in ihrer neuen, nach Norden verschobenen Lage (+ 4 Mio. Franken), Parkierungsmöglichkeiten für Fahrräder (+ 1.5 Mio. Franken), die Bahntechnik des Freiverlads (+ 3 Mio. Franken), die Stützmauern oberhalb des Zeughausareals im Bereich Freiverlad/Franzosenstrasse (+ 6 Mio. Franken). Die insgesamt 66 Mio. Franken (inkl. Reserve und MwSt.) beziffern den Baukredit für die Realisierungsphase, den der Gemeinderat für die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025 traktandiert und der den Schwyzer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 8. März 2026 zur Abstimmung vorgelegt wird. Die Nettoinvestition für die Gemeinde beläuft sich auf dieser Basis und bewusst vorsichtig berechnet auf rund 28 Mio. Franken.* Die restlichen Kosten werden von armasuisse (13 Mio. Franken), dem Agglomerationsprogramm des Bundes (6 Mio. Franken), der SBB (500'000 Franken), dem Tiefbauamt des Kantons Schwyz (1.5 Mio. Franken), dem kantonalen Amt für öffentlichen Verkehr (3 Mio. Franken) sowie über das Entwicklungsschwerpunkt-Programm des Kantons Schwyz (14 Mio. Franken) getragen.
Investitionen sind «alternativlos»
«Die Investition erscheint angesichts der grosszügigen Mitfinanzierung durch den Bund, den Kanton und die SBB in einem für die Gemeinde Schwyz einmaligen Verhältnis», sagt Gemeindepräsident Peppino Beffa. Der Nettoaufwand in Höhe von 28 Mio. Franken für die Gemeinde Schwyz bleibe im Rahmen, während der Nutzen in Form von verbesserter Mobilität, hoher Aufenthaltsqualität und neuen Impulsen für die Arbeitsplatzentwicklung deutlich überwiegt, bilanziert er.
Dazu kommt: «Die zur Abstimmung stehenden Investitionen sind im Prinzip alternativlos», ergänzt Mirjam Bühlmann-Zgraggen. Selbst wenn die Grundvoraussetzungen für den Bushof und jene für die Erschliessung des Zeughausareals grundverschieden seien: «Die Gemeinde ist zu diesen Investitionen verpflichtet.» Im Fall des Bushofs greife das Behindertengleichstellungsgesetz, das wesentliche Teile der vorgesehenen Investitionen unumgänglich mache und dessen vom Gesetzgeber gesetzte Umsetzungsfrist bereits seit 2023 abgelaufen sei. «Im Fall des Zeughausareals gilt der Grundsatz, dass eingezontes Land von der Gemeinde zu erschliessen ist», so Bühlmann-Zgraggen weiter.
Das Projekt als Ganzes gesehen biete der Gemeinde Schwyz laut Gemeindepräsident Peppino Beffa «die wohl einmalige, – man könnte auch sagen 'historische' – Chance, eine ausgesprochen attraktive Entwicklung vom Bahnhof über das Schuler-Areal bis zum Zeughausareal zu realisieren.» Das Stimmvolk hat bisher alle Schritte auf dem Weg zur Arealentwicklung mit überzeugender Mehrheit mitgetragen. «Insofern», so Beffa, «ist eine Zustimmung zum Baukredit der nächste logische und konsequente Schritt.» Die nun bevorstehende Volksabstimmung wird voraussichtlich die letzte ihrer Art sein, die für das Projekt zwingend notwendig ist. Mit den ersten Bauarbeiten ist frühestens im Jahr 2027, eher jedoch im Jahr 2028 zu rechnen.
Die Gemeinde Schwyz lädt die Bevölkerung am Mittwoch, 5. November 2025, 19 Uhr, im MythenForum zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit einem anschliessenden Apéro ein.
* Die veranschlagten Investitionen von rund 8.7 Mio. Franken für die geplante Personenunterführung Süd gelten nicht als «anrechenbare Kosten» im Sinne der kantonalen Verordnung über die Mitfinanzierung von Entwicklungsschwerpunkten. Die kantonale Restkostenbeteiligung für Entwicklungsschwerpunkte sinkt deshalb von 21 Mio. Franken auf 14 Mio. Franken, was sich direkt auf die prognostizierten Nettoinvestition der Gemeinde auswirkt; diese erhöht sich auf 28 Mio. Franken. Siehe auch ausführliche Berichterstattung dazu im untenstehend verlinkten Beitrag im Bote der Urschweiz.
Zugehörige Objekte
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| Bericht Bote der Urschweiz, 06.11.2025 (PDF, 103.39 kB) | Download | 0 | Bericht Bote der Urschweiz, 06.11.2025 |
