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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Bestätigung Kindesanerkennung

Hat der Vater ein Kind rechtsgültig anerkannt, so kann er eine Bestätigung der Kindesanerkennung bestellen. Diese dient dem Nachweis über die erfolgte Anerkennung.

Die Bestätigung wird vom Zivilstandsamt, das die Anerkennung beurkundet hat, ausgestellt.

Bestellungen ins Ausland bitte per E-Mail oder Telefon beim Zivilstandsamt tätigen.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 31.20
(inkl. Porto)

Bemerkung

Füllen Sie bitte die mit * bezeichneten Felder aus.

Verfahren

Die Bestätigung der Anerkennung wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.