Bestätigung Kindesanerkennung
Hat der Vater ein Kind rechtsgültig anerkannt, so kann er eine Bestätigung der Kindesanerkennung bestellen. Diese dient dem Nachweis über die erfolgte Anerkennung.
Die Bestätigung wird vom Zivilstandsamt, das die Anerkennung beurkundet hat, ausgestellt.
Bestellungen ins Ausland bitte per E-Mail oder Telefon beim Zivilstandsamt tätigen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|