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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
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  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Bewilligungen

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baukommission ab.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Kontakt

Hochbau
Herrengasse 23
Postfach 34
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 60
hochbau@gemeindeschwyz.ch

News

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Baubewilligung

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baukommission ab.…

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baukommission ab.

Baugesuche werden über die digitale Baubewilligungsplattform eBau eingereicht und bearbeitet.

Link für Registrierung und Erfassung von Baugesuchen: https://ebau-sz.ch

Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen unter demselben Link diverse Funktionen zur Verfügung. Nebst der elektronischen Erfassung und Einreichung von Gesuchen dient dieses Portal im Rahmen von Baugesuchsverfahren auch als elektronischer Briefkasten. Zudem ist es möglich, anhand der Status-Information den aktuellen Stand des eigenen Gesuchs zu erfahren. Vorerst wird es notwendig bleiben, neben dem elektronischen Baugesuch noch zwei Papierdossiers bei der Gemeinde einzureichen.

Weitere Informationen und das Login für das Einreichen der Baugesuche sind unter
https://www.sz.ch/ebau-info abrufbar.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben und die weiteren Schritte bis zur Baubewilligung geben wir gerne Auskunft.

 

Brandschutz / Feuerpolizei

Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen zum Brandschutz? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feue…

Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen zum Brandschutz? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.

Vorschriften, Arbeitshilfen und aktuelle Mitteilungen sind auf der Website des Amt für Militär, Feuer und Zivilschutz zu finden.

Gemeindefeiertag 11. November (St. Martinstag)

Das Patroziniumsfest vom 11. November in Schwyz (St. Martinstag) wurde als Feiertag und somit auch als öffentlicher Ruhetag festgelegt. Demnach sind Tätigkeiten und Veranstaltungen unter…

Das Patroziniumsfest vom 11. November in Schwyz (St. Martinstag) wurde als Feiertag und somit auch als öffentlicher Ruhetag festgelegt. Demnach sind Tätigkeiten und Veranstaltungen untersagt, die dem Sonn- oder Feiertag angemessene Ruhe und Würde ernstlich stören. Der Gemeinderat kann an den Gemeindefeiertagen Ausnahmen aus wichtigen Gründen bewilligen.

Baustelle

Reklamenbewilligung

Veranstaltungs- und Wahlplakate bedürfen einer Bewilligung der Polizei. Die Hinweise zu diesem Verfahren finden Sie auf der Website der Kantonspolizei. Unter bewilligungspflichtigen R…

Veranstaltungs- und Wahlplakate bedürfen einer Bewilligung der Polizei. Die Hinweise zu diesem Verfahren finden Sie auf der Website der Kantonspolizei.

Unter bewilligungspflichtigen Reklamen sind u.a. folgende Werbeträger zu verstehen:

  • Fassadenschriften und -bemalungen
  • Leuchtkästen, -schriften und -bänder
  • Konturbeleuchtungen
  • Plakatwerbestellen, Werbepylon
  • Schaukästen
  • Tafeln, Schilder
  • Fensterbeschriftungen, -folien und -beleuchtungen
  • Fahnen mit Werbeaufschriften
  • Signete und andere Vorkehrungen zu Reklamezwecken

Ein Reklamegesuch ist bei der Gemeinde einzureichen. Reklamegesuche müssen im Amtsblatt mit 20-tägiger Einsprachemöglichkeit publiziert werden.

Was muss ein Reklamegesuch beinhalten?

  • Eingabe im eBau plus 2-fach in Papierform (mit Unterschriften)
  • Ein vom Geometer beglaubigter Situationsplan (Katasterplan) (2-fach). Den Geometer können Sie hier auswählen.
  • Fassadenplan mit eingezeichneter Reklame, 1:100 oder Fotomontage mit eingezeichneter Reklame (2-fach) sowie Eingabe im eBau
  • Foto von der bestehenden Situation (2-fach).
  • Das Reklamegesuch und die Beilagen sind vom Bauherrn, vom Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen.

Alle Details, plus die entsprechenden Gestaltungsvorschriften pro Bauzonentyp, finden Sie in unserem Leitfaden. Der Leitfaden wurde am 27. Januar 2021 ergänzt.

Solaranlagenbewilligung

Die Dachlandschaft ist ein bedeutendes Element jedes Ortsbildes. Nicht nur im Dorfzentrum, auch bei der äusseren Wahrnehmung einer Siedlung oder Ortschaft trägt ein harmonisches und ruhi…

Die Dachlandschaft ist ein bedeutendes Element jedes Ortsbildes. Nicht nur im Dorfzentrum, auch bei der äusseren Wahrnehmung einer Siedlung oder Ortschaft trägt ein harmonisches und ruhiges Gesamtbild zur positiven Identifikation eines Ortes bei. Insbesondere die über Jahrhunderte historisch gewachsenen Dorfkerne sind ein kulturelles Erbe, das gepflegt und erhalten werden soll. Demgegenüber steht das unbestrittene und wachsende öffentliche Interesse an der Produktion erneuerbarer Energien mittels Solaranlagen. Diese zwei Ziele miteinander zu vereinbaren ist eine Herausforderung, die immer wieder zu Konflikten führt. Während bei Neubauten eine bauliche Integration von Solaranlagen oft einfacher zu erreichen ist, werden bei Renovation und Erneuerung speziell in den sensiblen Bereichen der Kernzonen höhere gestalterische Anforderungen gestellt. Die Baubehörde begrüsst daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um gemeinsam Lösungen für die oftmals verschiedenen Interessen zu finden.

Solaranlagen auf Kulturdenkmälern bedürfen nach Art. 32b der Raumplanungsverordnung (RPV) stets einer Baubewilligung. Dies trifft namentlich auf Bauten zu, die im Kantonalen Schutzinventar (KSI) aufgeführt sind. Dasselbe gilt für die Gebiete und Gebäude, die im  Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit dem Erhaltungsziel "A" verzeichnet sind.

Ist kein Kulturdenkmal betroffen und erfüllt die Solaranlage die gestalterischen Voraussetzungen gemäss Art. 32a RPV, muss sie der zuständigen Behörde lediglich via eBau gemeldet werden. Dasselbe gilt für sogenannte Plug&Play-Anlagen, welche eine Gesamtleistung von maximal 600 Watt aufweisen und mobil sein müssen. Mobil bedeutet, dass die Anlage nicht fest verschraubt sein darf und keine festen Installationen erfordert.

Weitere Informationen können der kantonalen Planungshilfe entnommen werden.

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