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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und auf Wiedersehen!

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Dies können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts oder elektronisch über eUmzug (eUmzug nicht möglich für Wochenaufenthalter) erledigen. Die Abmeldung ist kostenlos.

Die folgenden Personen bitten wir, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen:

  • Personen, die ins Ausland wegziehen
  • Ausländische Staatsangehörige mit Ausweis N, F oder S
  • EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis L oder G, die in einen anderen Kanton wegziehen
  • Drittstaaten-Staatsangehörige, die in einen anderen Kanton wegziehen

 

Wegzug ins Ausland

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (frühestens 2 Monate vor der Ausreise)
  • Wir benötigen das Wegzugsdatum, die Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz

Ausländische Staatsangehörige

  • Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (frühestens 2 Monate vor der Ausreise)
  • Original Ausländerausweis(e)
  • Ausgefüllte Abmeldeerklärung. Sie können sie auch direkt am Schalter ausfüllen.
  • Bei Bewilligung C resp. ordentlicher Besteuerung: Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz
  • Falls Sie die C-Bewilligung reservieren möchten: Formular "Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung"

Zugehörige Objekte

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