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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Anmeldung / Zuzug

Wer neu in die Gemeinde Schwyz zieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Wenn Sie sich am Schalter anmelden möchten, denken Sie daran, sich vorher am letzten Wohnort abzumelden. Den Link und die Anleitung für die Online-Anmeldung über eUmzug finden Sie hier. Ein Zuzug aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter gemeldet werden.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Anmeldung am Schalter des Einwohneramtes mitzubringen:

  • KVG-Nachweis einer Schweizer Krankenkasse (Police oder Kärtchen)
  • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder Bestätigung des Vermieters
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsscheine (bei minderjährigen Kindern)
  • Bei Trennung bitte Trennungsformular mitbringen wenn schon vorhanden
  • Die Kosten betragen: Erwachsene Person CHF 20.00, Familien und Ehepaare CHF 30.00


Ausländische Staatsangehörige

Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Anmeldung am Schalter des Einwohneramtes mitzubringen:

  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort
  • Original Ausländerausweis
  • Gültiges Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
  • KVG-Nachweis einer Schweizer Krankenkasse (Police oder Kärtchen)
  • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder Bestätigung des Vermieters
  • Je nach Familienstand: Familienbüchlein/-ausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Scheidungsurteil etc.
  • Bei Trennung bitte Trennungsformular mitbringen
  • Bei Kantonswechsel mit Ausweis L/B: Arbeitsvertrag und aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, über das unbefristete und ungekündigte Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage)
  • Die Kosten betragen: Erwachsene Person CHF 20.00, Familien und Ehepaare CHF 30.00, dazu noch die Gebühren für die Änderung/Erneuerung der Ausländerbewilligung (beim Zuzug aus einem anderen Kanton)

Personen aus Drittstaaten (nicht EU/EFTA) müssen bei Zuzug aus einem anderen Kanton beim Einwohneramt ein Kantonswechselgesuch einreichen bevor die Anmeldung vorgenommen werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zugehörige Objekte