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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Einbürgerungsverfahren

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Da zwischen der ordentliche und der erleichterten Einbürgerung differenziert wird, müssen Sie zuerst entscheiden, welche Einbürgerungsart für Sie in Frage kommt.

Erleichterte Einbürgerung
Im erleichterten Einbürgerungsverfahren können insbesondere ausländische Ehefrauen und Ehemänner von schweizerischen Ehepartnern eingebürgert werden (erleichterte Einbürgerung Art. 21 Abs. 1 BüG). Weiter können junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, sich in einem erleichterten Verfahren einbürgern lassen (erleichterte Einbürgerung 3. Ausländergeneration). Für die erleichterten Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Das Staatssekretariat für Migration entscheidet über die Einbürgerung in einem administrativen Verfahren.

Ordentliche Einbürgerung
Die ordentliche Einbürgerung ist ein dreistufiges Verfahren von Gemeinde, Kanton und Bund. Im Kanton Schwyz wird das Gesuch bei der Gemeinde am Wohnort eingereicht. Das Gesuchsformular „Gesuch um ordentliche Einbürgerung (KBüG § 3 ff) im Kanton Schwyz und in der Gemeinde Schwyz“ wird von der Gemeindekanzlei persönlich an die gesuchstellende Person abgegeben. Zudem müssen je nach Lebenssituation andere Dokumente eingereicht werden.

Das Einbürgerungsgesuch kann gestellt werden, wenn der Gesuchsteller folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (dabei wird die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr doppelt gezählt)
  • Anrechenbare Aufenthaltstitel für das Wohnsitzerfordernis sind Jahre mit B- und C-Bewilligung. Jahre mit F-Bewilligung werden zur Hälfte angerechnet und Jahre mit N- und L-Bewilligung werden nicht angerechnet.
  • Mindestens fünf Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde Schwyz
  • Niederlassungsbewilligung C
  • ausreichende Deutschkenntnisse (schriftlich auf Referenzniveau B1 und mündlich auf Referenzniveau B2)
  • Tadelloser Leumund
  • Geordnete finanzielle Verhältnisse
  • Grundkenntnisse der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Schwyz und in der Gemeinde Schwyz

Die "Richtlinien und Verfahren bei Einbürgerungen in der Gemeinde Schwyz" geben Ihnen Auskunft über den Verfahrensablauf sowie über die materiellen und formellen Voraussetzungen und die anfallenden Kosten.

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