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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Beglaubigung von Unterschriften

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, ob beispielswese der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Die Gemeindekanzlei beglaubigt Ihnen Ihre Unterschrift. Zuständig ist der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertretung. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- ein amtliches Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)
- das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original

Bitte beachten Sie, dass die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, zwingend persönlich anwesend sein muss.

Preis

25.00 pro Unterschrift

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