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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Gastgewerbebewilligung

Erteilung von Bewilligungen zur Führung von Gastwirtschaftsbetrieben
Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder neu übernehmen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung des Gemeinderates.

Rauchverbot
Das „Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen“ schreibt vor, dass in Gastgewerbebetrieben nicht geraucht werden darf. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe unter 80 m² Gesamtfläche als Raucherlokale geführt werden. Beides muss von der Gemeinde bewilligt werden.

Zugehörige Objekte

Name
Gastgewerbe Gesuch Betriebsbewilligung Download 0 Gastgewerbe Gesuch Betriebsbewilligung
Gastgewerbe Gesuch Kleinhandelsbewilligung Download 1 Gastgewerbe Gesuch Kleinhandelsbewilligung
Gastgewerbe Gesuch Raucherlokal Download 2 Gastgewerbe Gesuch Raucherlokal
Gastgewerbe Gesuch Raucherraum Download 3 Gastgewerbe Gesuch Raucherraum
Schriftliche Zustimmung der Mitarbeitenden (Querliste) Download 4 Schriftliche Zustimmung der Mitarbeitenden (Querliste)
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