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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Identitätskarte und Pass

Identitätskarte – Antrag beim Einwohneramt

Wenn Sie eine Identitätskarte bestellen möchten, ist eine persönliche Vorsprache am Schalter des Einwohneramts unumgänglich. Die Person muss identifiziert werden und der Antrag ist persönlich zu unterschreiben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die zudem von einem sorgeberechtigten Elternteil zu begleiten sind. Bei Personen unter umfassender Beistandschaft muss der Beistand / die Beiständin dabei sein. Sie können ohne Voranmeldung vorbeikommen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Dokumente mit:

  • Alte Identitätskarte
  • Wenn Sie Ihre Identitätskarte verloren haben: eine Verlustanzeige (diese bekommen Sie bei jeder Schweizer Polizeistelle)
  • Ein neues Passfoto muss so aussehen (Fotomustertafel).
  • Die Gebühr für Erwachsene beträgt CHF 70.00. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt sie CHF 35.00. Die Gebühr müssen Sie bei der Bestellung bezahlen.

Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre gültig. Die Identitätskarte für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist 5 Jahre gültig. Die neue Identitätskarte ist spätestens nach 10 Arbeitstagen ausgestellt.

 

Pass 10 / Kombiangebot (Pass 10 + Identitätskarte) / Identitätskarte – Antrag beim Passbüro

Wollen Sie einen einen Reisepass oder Identitätskarte+Reisepass bestellen, so ist dies direkt beim Passbüro des Kantons Schwyz zu erledigen. Auch die Identitätskarte kann beim Passbüro bestellt werden. Für Bestellungen beim Passbüro müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Informationen dazu finden Sie hier.

 

Provisorischer Pass (Notpass) – Antrag beim Passbüro

In dringenden, begründeten Fällen kann das Passbüro des Kantons Schwyz einen provisorischen Pass ausstellen, dessen Gültigkeit max. ein Jahr beträgt oder nach erfolgter Reise zurückgegeben werden muss, resp. bei der Einreise in die Schweiz vom Zollpersonal abgenommen wird. "Not-Identitätskarten" werden keine ausgestellt. Informationen dazu finden Sie hier.

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