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Gemeinde Schwyz

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Inhalt

Leitplanung Ortsbild

Der Gemeinderat möchte die Verantwortung gegenüber der historischen Bausubstanz sowie der Pflege einer ansprechenden Baukultur wahrnehmen. Mit der Leitplanung Ortsbild (bestehend aus Leitplankarte und Leitplantext) für die Ortskerne Schwyz, Seewen und Ibach, wurde die entsprechende Grundlage geschaffen. Den Bauherren, Planern und der Baubewilligungsbehörde werden die angestrebte Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Bausubstanz, Vorgaben zur Qualität und der Umgang mit den ortstypischen, identitätsstiftenden Merkmalen aufgezeigt.

Die Leitplanung ist für den Einzelfall anzuwenden und abhängig vom jeweiligen architektonischen Zeitgeist zu interpretieren. In diesem Sinne bietet die Leitplanung eine wichtige Basis für eine fundierte Auseinandersetzung mit dem architektonischen Erbe und fördert damit die qualitätsvolle Weiterentwicklung der Ortskerne.

Die Leitplanung Ortsbild wurde vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 300 vom 16. September 2021 erlassen und stellt damit ein kommunal behördenverbindliches Planungsinstrument dar. Das bedeutet, dass sich die Gemeinde und insbesondere die Baukommission bei Baugesuchen mit diesen Dokumenten auseinandersetzen müssen. Die Leitplanung Ortsbild ist kein Gesetz, sondern eine Grundlage, welche die bereits bestehenden Anforderungen an Bauvorhaben in den Ortskernen so transparent wie möglich aufzeigt.

Die Leitplanung Ortsbild ist zusammen mit dem Stadtmodell und dem Fassadenmemorandum eine wichtige Grundlage zum Planen und Beurteilen von Bauvorhaben in ortsbaulich sensiblen Gebieten.

Zugehörige Objekte

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Leitplanung Ortsbild Leitplankarte genehmigte Fassung Download 0 Leitplanung Ortsbild Leitplankarte genehmigte Fassung
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