Familienforschung
Forschenden werden Personenstandsdaten bekanntgegeben, wenn die Beschaffung bei den betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Die Datenbekanntgabe erfolgt gestützt auf eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde. Forschende müssen zudem ein wissenschaftliches Interesse geltend machen und den Schutz der Personendaten der betroffenen Personen garantieren.
- Falls Sie nur in Ihrer geraden Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern usw.) forschen möchten, können Sie sich direkt an das Zivilstandsamt vom betroffenen Heimatort werden.
- Falls Sie auch die Seitenlinien (Onkel, Tanten, Grossonkel Grosstanten usw.…) von Ihrer Familie interessieren, benötigen Sie für die Forschung eine Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website unserer AufsichtsbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
- Falls Ihre Forschung nicht Ihre eigene Familie betrifft, benötigen Sie für die Forschung auch eine Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website unserer AufsichtsbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
- Falls Ihre Forschung Daten vor 1876 betrifft, finden Sie die gesuchten Daten im StaatsarchivExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für mehr Informationen besuchen Sie bitte das Gemeindeamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (kantonale Aufsichtsbehörde).
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt Innerschwyz | 041 819 07 14 | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch |
