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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Gestaltungsplanung

Der Gestaltungsplan ist ein Sondernutzungsplan, welcher in einem klar umgrenzten Gebiet die allgemein gültigen Bauvorschriften ergänzt, konkretisiert oder ersetzt. Er bezweckt eine höhere Bebauungsqualität gegenüber der Normalbauweise. Eigene Vorgaben regeln für das Gebiet die Qualität der Überbauung, Nutzung, Arealerschliessung, Freiraumgestaltung, Energie, Ökologie usw. sowie den Bezug zum Ortsbild und zur Umgebung. Er ist wie alle Nutzungspläne grundeigentümerverbindlich, respektive allgemeinverbindlich.

rechtsgültige Gestaltungspläne

Die rechtsgültigen Gestaltungspläne in der Gemeinde Schwyz sind alle im ÖREB-Kataster auf dem WebGIS abrufbar:

  1. Wählen Sie dazu das gewünschte Gestaltungsplangebiet (jeweils mit einer breiten, schwarzen Linie umrandet).
  2. Klicken Sie im neuen Fenster rechts unten auf "weiter" bis unter den überlagernden Festlegungen ein Link zu den Gestaltungsplan-Dokumenten erscheint.
  3. Auf der neuen Seite können sämtliche verbindlichen Dokumente im PDF-Format heruntergeladen werden.

Planungshilfe Gestaltungsplan

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) hat eine Planungshilfe über den Gestaltungsplan im Kanton Schwyz erarbeitet. Damit steht den Planungs- und Architekturbüros ein Leitfaden zur Verfügung, welcher das Gestaltungsplanverfahren und die Beurteilungspraxis im Kanton Schwyz mit anschaulichen Beispielen erläutert. Die Planungskommission der Gemeinde Schwyz empfiehlt bei der Erarbeitung oder Änderung von Gestaltungsplänen die kantonale Planungshilfe und die Muster im Anhang als Grundlage zu verwenden. Sie können über den Link www.sz.ch/are/planungshilfen im PDF-Format heruntergeladen werden.

Im Gestaltungsplanverfahren muss die Gemeinde eine hohe Bebauungs- und Gestaltungsqualität verlangen, welche die Regelbauweise übertrifft. Nur so können Ausnahmen gegenüber der Regelbauweise geltend gemacht werden. Dazu ist auch eine Auseinandersetzung mit den lokalen Gegebenheiten erforderlich. Unter den Dokumenten kann die ergänzende Checkliste aus Anhang A der kantonalen Planungshilfe heruntergeladen werden. Sie zeigt, worauf die Planungskommission bei der Beurteilung zusätzlich achtet, damit die Anforderungen an einen Gestaltungsplan in der Gemeinde Schwyz erreicht werden kann. Die Inhalte sind nicht abschliessend.

Bei Fragen zu bestehenden Gestaltungsplänen oder zum Gestaltungsplanverfahren gibt Ihnen die Abteilung Hochbau gern Auskunft.

Zugehörige Objekte

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Ergänzende Checkliste für Gestaltungspläne in der Gemeinde Schwyz Download 0 Ergänzende Checkliste für Gestaltungspläne in der Gemeinde Schwyz
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