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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Hinterlegung Verfügung von Todes wegen

Beim Einwohneramt können Sie Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge) hinterlegen. Diese werden aufbewahrt und nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an den Einzelrichter des Bezirks Schwyz zur Eröffnung weitergeleitet. Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt CHF 40.00.

Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per eingeschriebener Post eingereicht werden.

Informationen zu Erbschaftsangelegenheiten (z.B. Inventarisation, Erbbescheinigung, Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen) erhalten Sie beim Erbschaftsamt des Bezirks Schwyz Link.

Preis

40.00

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