Regelung des administrativen Verfahrens für Sondiermethoden
Für die Planung von Neubauten sind Kenntnisse desUntergrundsunumgänglich, sei es für die Wahl der passenden Fundation oder die Ausarbeitung der zu treffenden geotechnischen Massnahmen. Um zu diesen Erkenntnissen zu gelangen, ist eine Sondierung in den meisten Fällen die gängigste und einfachste Lösung.Je nach Wahl der Sondiermethode muss ein Baugesuch bei der Baubewilligungsbehörde eingegeben werden oder nicht. Dieses Merkblatt zeigt das administrative Verfahren für die verschiedenen Sondiermethodenauf.Merkblatt Regelung des administrativen Verfahrens für Sondiermethoden
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Planung, Umwelt und Energie | 041 819 07 66 | hochbau@gemeindeschwyz.ch |
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Hochbau | 041 819 07 60 | hochbau@gemeindeschwyz.ch |