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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Wartegeld für freipraktizierende Hebammen

Die freipraktizierenden Hebammen betreuen Schwangere, begleiten Hausgeburten und sind be-
reit, Wöchnerinnen und deren Neugeborene direkt ab Spitalaustritt bis acht Wochen weiter zu
betreuen. Sie sind rund um die Uhr erreichbar für Familien in einer neuen Lebenssituation und
beantworten Fragen, deren Klärung nicht bis zum nächsten Hausbesuch warten kann, per Tele-
fon, per SMS und WhatsApp. Oftmals gehen sie ausserplanmässig und mehrmals auf Hausbe-
such.

 

In der Gemeinde Schwyz wohnhafte Eltern können für die Pikettdienstleistungen der freipraktizierenden Hebammen auf Gesuch hin einen Gemeindebeitrag beantragen (für Wochenbettbetreuung: Fr. 250.00 / für Hausgeburten Fr. 500.00).

Zugehörige Objekte