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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Leichenpass

Sobald eine in der Schweiz verstorbene Person für die Bestattung ins Ausland überführt wird, werden oftmals Dokumente benötigt (z.B. Leichenpass). Wichtig ist, dass die Angehörigen zuerst mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen. Primär informieren diese Sie über die weiteren Schritte und über die notwendigen Dokumente.

Falls Sie vom Zivilstandsamt Innerschwyz einen Leichenpass benötigen, können Sie mit der ärztlichen Todesbescheinigung und der bezirksärztlichen Bescheinigung sowie allfälligen Dokumenten der verstorbenen Person bei uns am Schalter vorbeikommen. Sollten Sie dringend einen Leichenpass ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten (Wochenende oder Feiertage) benötigen, können Sie mit dem Institut für Rechtsmedizin in Zürich, Telefon 044 635 56 11, Kontakt aufnehmen.

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