Rücksendung Heimatschein
Im Kanton Schwyz ist es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr nötig, bei der Wohngemeinde einen Heimatschein zu hinterlegen.
Wer früher umgezogen ist, musste den Heimatschein abholen und diesen bei der neuen Wohngemeinde hinterlegen. Der Heimatschein diente bisher als Grundlage zur Erfassung des Hauptwohnsitzes von volljährigen und zugezogenen Personen. Mit der Einführung von eUmzug, dem Online-Tool für An- und Abmeldungen bei Weg- respektive Zuzug, wurde der Heimatschein direkt von der alten an die neue Wohngemeinde übermittelt. Seit dem 1. Januar 2024 entfällt nun auch das, da im Kanton Schwyz keine Heimatscheine mehr hinterlegt werden müssen. Die Gemeinden können die nötigen Daten direkt beim Zivilstandsregister abfragen.
Neu haben Sie die Möglichkeit, Ihren Heimatschein zu Hause aufzubewahren. Bitte füllen Sie dazu das Online-Formular aus und wir senden Ihnen das Dokument per Post zu.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 819 07 00 | einwohneramt@gemeindeschwyz.ch |