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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Richtplan

Im kommunalen Richtplan 2004 ist festgelegt, wie sich die Gemeinde Schwyz langfristig räumlich entwickeln soll. Dabei geht es um die Zukunft des Siedlungs-, Natur-, Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Erholungsraums. Der Richtplan ändert nichts am bestehenden Recht. Er ist behördenverbindlich, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich.

Der kommunale Richtplan der Gemeinde Schwyz wird zurzeit überarbeitet.

Informationen

Datum
16. April 2020

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