Rüstabfälle/Speisereste aus Haushaltungen
Rüstabfälle/Speisereste aus Haushaltungen
Rüstabfälle aus Haushaltungen (kein Fleisch und keine Knochen) können dem Grüngut mitgegeben werden und sind aus hygienischen Gründen in kompostierbaren Kunststoffsäcken (weisser Gitternetzaufdruck) in einem Grüngutbehälter bereitzustellen. Bei Mehrfamilienhäusern und Quartieren sollten die Rüstabfälle, Speisereste etc. in den grünen Kunststoff-Norm-Containern mit mindestens 140 bis maximal 800 Litern Inhalt bereitgestellt werden.
Gewerbliche Speiseabfälle
Die Entsorgung von gewerblichen Rüst- und Speiseabfällen über die öffentliche Grüngut-Sammlung ist untersagt (Ausnahme: rein pflanzliche Abfälle). Für Küchenabfälle aus Gast-stätten, Wohnquartieren und Kollektivhaus-haltungen sowie Mehrfamilienhäusern bietet Xaver Schelbert, Obermatt 43, Schwyz, (041 811 78 71), ein separates Sammelsystem an.
Gebühren
Sammelstellen
Standort |
---|
Senn Brunnen AG |
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
---|
Grüngutsammlung |