Sobald eine in der Schweiz verstorbene Person für die Bestattung ins Ausland überführt wird, werden oftmals Dokumente benötigt (z.B. Leichenpass). Wichtig ist, dass die Angehörigen zuerst mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen. Primär informieren diese Sie über die weiteren Schritte und über die notwendigen Dokumente.
Falls Sie vom Zivilstandsamt Innerschwyz einen Leichenpass benötigen, können Sie mit der ärztlichen Todesbescheinigung und der bezirksärztlichen Bescheinigung sowie allfälligen Dokumenten der verstorbenen Person bei uns am Schalter vorbeikommen. Sollten Sie dringend einen Leichenpass ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten (Wochenende oder Feiertage) benötigen, können Sie mit dem Institut für Rechtsmedizin in Zürich, Telefon 044 635 56 11, Kontakt aufnehmen.