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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

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Inhalt

Transparenzgesetz

Seit 1. Juli 2022 müssen die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen (§ 3 Transparenzgesetz), die Parteifinanzierung (§ 4 Transparenzgesetz) und die Interessenbindungen von kandidierenden Personen bzw. der gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und Träger (§§ 7 ff. Transparenzgesetz) offengelegt werden.

 

Weitere Informationen und Anleitungen sind auf der Homepage des Kantons Schwyz zu finden.

 

 

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