Transparenzgesetz
Seit 1. Juli 2022 müssen die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen (§ 3 Transparenzgesetz), die Parteifinanzierung (§ 4 Transparenzgesetz) und die Interessenbindungen von kandidierenden Personen bzw. der gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und Träger (§§ 7 ff. Transparenzgesetz) offengelegt werden.
Weitere Informationen und Anleitungen sind auf der Homepage des Kantons Schwyz zu finden.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 041 819 07 11 | gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch |