Sportstättenkonzept (GESAK)
Bewegung und Sport haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Ihre Bedeutung für die Gesundheit, das Wohlbefinden, das Zusammenleben und die Integration, in der Bildung und auch für die Wirtschaft und den Tourismus sind unbestritten. Und: Bewegung und Sport benötigen Raum – ganz unterschiedlichen Umfangs und in verschiedener Form. Diese Räume integral (normierte und nicht normierte Anlagen) zu erfassen, zu beurteilen und den zukünftigen Bedarf zu eruieren, ist das Hauptziel eines Gemeindesportanlagenkonzepts (GESAK).
Der gesellschaftliche Wandel verändert auch die Sport- und Bewegungsgewohnheiten. Die Ziele und Motive des Sporttreibens sind einem ständigen Wandel unterworfen. Dies wirkt sich auch auf die Gestaltung des Bewegungsraumes aus. Die zunehmend bewegungsbewusste Freizeitgestaltung und die Tendenz zur Individualisierung des Sporttreibens stellen neue Anforderungen an den dazu benötigten Raum und die Infrastruktur.
Die Knappheit des verfügbaren Bodens sowie der finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand, verknüpft mit den Veränderungen der Bedürfnisse betreffend Sportanlagen, zwingen alle Beteiligten dazu, die Gestaltung des Bewegungsraumes längerfristig zu planen.
Aus diesen Überlegungen hat die Gemeinde Schwyz im Juli 2017 den Auftrag erteilt, ein den lokalen Bedürfnissen angepasstes und auf den neuesten Kenntnissen basierendes Planungsinstrument für die zukünftige Entwicklung des gesamten Bewegungsraums und der Sportanlagen zu erarbeiten.
Das nun vorliegende Konzept (GESAK) liefert die notwendigen Grundlagen und Argumente für die Entscheidungsträger, damit in Schwyz im Bereich „Sport und Bewegung“ zukunfts- und zielgerichtete Massnahmen getroffen werden können.
Neben der raumplanerischen Perspektive soll das Konzept für Sport- und Bewegungsräume auch ganz konkrete Anliegen auf der operativen Ebene berücksichtigen.
Es dient insbesondere
- als künftiges Strategie- und Führungsinstrument der politischen Behörden und der Verwaltung im Bereich „Sport und Bewegung“
- als Grundlage für die Sicherstellung des notwendigen Raumes/Bodens für zukünftige Infrastrukturen
- als Planungsgrundlage für die Werterhaltung bzw. für allfällige Sanierungen und Erweiterungen von bestehenden Sportanlagen
- der Modernisierung des Bewegungsraumes in Bezug auf Nutzung und Sicherheit
- als Instrument des Standortmarketings
- der mittel- und langfristigen Finanzplanung.
Die Resultate des GESAK können bei Bedarf in die kommunale Richtplanung einfliessen.
Der Gemeinderat hat am 3. Juni 2020 die "Arbeitsgruppe GESAK" neu zusammengestellt und sie beauftragt, die weitere Prüfung und allfällige Umsetzung der im Konzept enthaltenen Massnahmen vorzubereiten.
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