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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
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Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Gemeinde Schwyz Vermittleramt

Vermittler

 
Der Vermittler (in anderen Kantonen Friedensrichter genannt) übt seine Aufgabe im Nebenamt aus und muss alle vier Jahre neu gewählt oder bestätigt werden. Er ist an das Amtsgeheimnis gebunden und untersteht der Oberaufsicht des Bezirksgerichtes Schwyz. Sachlich zuständig ist er für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber, bei privatrechtlichen Baueinsprachen, in Erb- und Nachbarschaftssachen sowie bei Forderungen (mit oder ohne Betreibungen). Das kommunale Vermittleramt ist ausdrücklich nicht zuständig bei Ehesachen und Vaterschaftsprozessen sowie bei mietrechtlichen Verfahren.
 

Nach Eingang eines Schlichtungsgesuches (Mustervorlagen(External Link)) in zweifacher Ausführung werden die beteiligten Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung eingeladen. Diese findet in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Eingang in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Schwyz statt. Ziel ist es, in einem formlosen Verfahren eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird der klagenden Partei eine Klagebewilligung ausgestellt. In besonderen Fällen kann das Vermittleramt einen Entscheid oder einen Urteilsvorschlag erlassen.

Für das Verfahren hat die klagende Partei je nach Aufwand und Umfang der Klage einen Kostenvorschuss von CHF 300.00 bis CHF 500.00 zu leisten. Arbeitsrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.00 sind für die klagende Partei kostenlos.

Der Vermittler ist an das Amtsgeheimnis gebunden und untersteht der Oberaufsicht des Bezirksgerichtes Schwyz.

Kontakt

Gemeinde Schwyz Vermittleramt
Herrengasse 17
6431 Schwyz
vermittleramt@gemeindeschwyz.ch

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