Gemeinde Schwyz Vermittleramt
Vermittler
Nach Eingang eines Schlichtungsgesuches (Mustervorlagen(External Link)) in zweifacher Ausführung werden die beteiligten Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung eingeladen. Diese findet in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Eingang in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Schwyz statt. Ziel ist es, in einem formlosen Verfahren eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird der klagenden Partei eine Klagebewilligung ausgestellt. In besonderen Fällen kann das Vermittleramt einen Entscheid oder einen Urteilsvorschlag erlassen.
Für das Verfahren hat die klagende Partei je nach Aufwand und Umfang der Klage einen Kostenvorschuss von CHF 300.00 bis CHF 500.00 zu leisten. Arbeitsrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.00 sind für die klagende Partei kostenlos.
Der Vermittler ist an das Amtsgeheimnis gebunden und untersteht der Oberaufsicht des Bezirksgerichtes Schwyz.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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