Pikettdienstleistung / Wartegeld für freipraktizierende Hebammen
Die freipraktizierenden Hebammen betreuen schwangere Personen, begleiten Hausgeburten und die Wochenbett nach der Geburt. Sie sind für die Familien rund um die Uhr in Bereitschaft und stellen eine Rechnung für Pikettdienstleistungen. Diese Kosten werden durch die Krankenpflegegrundversicherung (KVG) nicht gedeckt. Seit dem Jahr 2022 beteiligt sich die Gemeinde Schwyz an den Pikettdienstleistungen freipraktizierender Hebammen bei Hausgeburten und Wochenbettbetreuungen.
In der Gemeinde Schwyz wohnhafte Familien können nach der Geburt für die Pikettdienstleistungen der freipraktizierenden Hebammen einen Gemeindebeitrag beantragen, dieser beträgt für die Wochenbettbetreuung Fr. 250.00 und für eine Hausgeburt Fr. 500.00 (Gemeinderatsbeschluss Nr. 271 vom 16.08.2022).
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziales | 041 819 07 85 | sozialberatung@gemeindeschwyz.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie die Rechnungskopie der Hebamme im dafür vorgesehenen Pflichtfeld hoch. Eine schriftliche Bestätigung und die Auszahlung erhalten Sie innerhalb eines Monats nach dem Gesuchseingang.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.
