Bewilligungsgesuch für Verkehrsbewilligungen
Das Bewilligungsgesuch muss spätestens 2 Monate – für Grossanlässe spätestens 6 Monate – vor der Veranstaltung an die zuständige Gemeinde zusammen mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden. Die Gemeinde leitet das vollständige Gesuch umgehend an die Kantonspolizei weiter. Die Kantonspolizei koordiniert das Bewilligungsverfahren und stellt dem Veranstalter die notwendige Verfügung zu.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Tiefbau | 041 819 07 60 | tiefbau@gemeindeschwyz.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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