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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Bewilligungsgesuch für Verkehrsbewilligungen

Das Bewilligungsgesuch muss spätestens 2 Monate – für Grossanlässe spätestens 6 Monate – vor der Veranstaltung an die zuständige Gemeinde zusammen mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden. Die Gemeinde leitet das vollständige Gesuch umgehend an die Kantonspolizei weiter. Die Kantonspolizei koordiniert das Bewilligungsverfahren und stellt dem Veranstalter die notwendige Verfügung zu.

Aktionen

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