Richtplan
Im kommunalen Richtplan 2004 ist festgelegt, wie sich die Gemeinde Schwyz langfristig räumlich entwickeln soll. Dabei geht es um die Zukunft des Siedlungs-, Natur-, Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Erholungsraums. Der Richtplan ändert nichts am bestehenden Recht. Er ist behördenverbindlich, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich.
Informationen
- Datum
- 16. April 2020