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Gemeinde Schwyz

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Inhalt

Ausblick auf die Dezember-Gemeindeversammlung

23. November 2023
An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023, 20.00 Uhr, im MythenForum in Schwyz, werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Abrechnung für den Ausbau des 5. Obergeschosses im Alterszentrum Rubiswil sowie das Budget 2024 zur Genehmigung vorgelegt.

Am 7. März 2021 stimmte das Schwyzer Stimmvolk dem Baukredit über 4.2 Mio. Franken (zuzüglich Teuerung) für den Ausbau des 5. Obergeschosses im Alterszentrum Rubiswil, Ibach, zu. Die konjunkturelle Entwicklung wirkte sich während der Bauzeit erheblich auf die Verfügbarkeit und Preisgestaltung der verschiedenen Baumaterialien wie Holz oder Metall aus. Dank grossem Engagement aller Beteiligten ist es dennoch gelungen, das Projekt mit Minderkosten von Fr. 21'138.90 erfolgreich abzuschliessen und die 10 Einzelzimmer und die 3 flexibel einsetzbaren Tagesgast-/Kurzzeitaufenthalts-/ und Ferienaufenthalts-Zimmer in den ordentlichen Betrieb zu überführen.

 

Das Budget 2024 weist einen Aufwandüberschuss von 2.79 Mio. Franken aus. Hauptursachen sind die Kostensteigerungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziale Sicherheit (zusätzliche Schulklassen, familienergänzende Kinderbetreuung, steigende Flüchtlingszahlen usw.). Ebenso spiegelt sich die konjunkturelle Entwicklung der Wirtschaft in der Gemeinderechnung wider. Die geplanten Nettoinvestitionen belaufen sich im kommenden Jahr auf rund Fr. 16.77 Mio. Franken. Enthalten sind darin mitunter Investitionen in den öffentlichen Verkehr (Projekt Bushof und Hofmatt), Erneuerungen innerhalb der Sportanlage Wintersried sowie Ausgaben in den Bereichen Strassen- und Werkleitungserneuerungen.

 

Kantonales Gesetz über den Finanzausgleich

Die Folgen aus dem am 25. Oktober 2023 im Kantonsrat verabschiedeten Gesetz über den Finanzausgleich sind für die Gemeinde Schwyz als sehr positiv zu beurteilen. Die konkreten monetären Auswirkungen belaufen sich basierend auf den Abschlusszahlen aus dem Jahr 2022 auf zusätzliche Einnahmen von jährlich rund 7.0 Mio. Franken. Die öffentlich kommunizierten Zahlen sind indes mit Vorsicht zu geniessen, wurden dabei Massnahmen miteingerechnet, die bereits umgesetzt sind (Übernahme Ergänzungsleistungen durch den Kanton). Überdies werden bisherige Instrumente teilweise ersatzlos gestrichen oder die Beträge sind in den neuen Ausgleichszahlungen miteingerechnet. Dennoch resultiert für die Gemeinde Schwyz letztlich ein erfreulicher Mehrertrag, der zumindest teilweise ab 2025 einer Reduktion des Steuerfusses dienen soll. Daneben müssen aber auch die Kostensteigerungen aufgefangen und die Folgen der hohen Investitionen in den kommenden Jahren mit eben diesen Zusatzeinnahmen finanziert werden.

 

 

Kennzahlen des Voranschlags 2024

Erfolgsrechnung:

Gesamtaufwand                        Fr.  86'353'000

Gesamtertrag                           Fr. -83'560'800

Aufwandüberschuss                   Fr.   2'792'200

 

Investitionsrechnung:

Gesamtaufwand                        Fr.  17'747'700

Gesamtertrag                           Fr.     -975'000

Nettoinvestitionen                     Fr.  16'772'700

 

Steuerfuss (analog Vorjahr)                     165 %

 

 

Sanierungsprojekt Strehlgasse

Bestandteil der Budgetgenehmigung 2024 ist auch die Sanierung der Strehlgasse im Ortskern von Schwyz. Das Projekt lässt sich in einen westlichen Teil (Hauptplatz bis Abzweigung Schützenstrasse) und in einen östlichen Teil (Abzweigung Schützenstrasse bis Sonnenplätzli) gliedern. Auf dem westlichen Abschnitt (Hauptplatz bis Abzweigung Schützenstrasse) sind die Platzverhältnisse vergleichsweise grosszügig. Der Strassenraum bleibt in diesem Bereich weiterhin beidseitig durch ein Trottoir abgeschlossen.

 

Während die Verkehrsfläche wie bereits heute mit gewöhnlichem Asphalt versehen wird, erfährt das Trottoir durch die Oberfläche mit Guber-Natursteinen eine sichtbare Aufwertung.

 

Nur Trottoir im östlichen Teil mit Naturstein

Der östliche Abschnitt zwischen der Abzweigung Schützenstrasse und Sonnenplätzli weist hingegen einen ausgeprägten Gassencharakter aus. Stellenweise beträgt die Breite des Trottoirs lediglich 70 cm, wobei auch die Fahrbahnbreite teilweise kritisch ist. Da die örtlichen Verhältnisse auf diesem rund 100 Meter langen Strassenabschnitt keinen Handlungsspielraum zulassen, setzt der Gemeinderat Schwyz auf eine Neukonzeptionierung der Strassenraumgestaltung.

 

Historische Orte als Vorbild

Nach dem Vorbild anderer historischer Ortskerne und in engem Austausch mit Fachleuten und den direkt anstossenden Grundeigentümern, wird das Trottoir aufgehoben und eine absatzfreie Mischverkehrsfläche von Fassade zu Fassade geschaffen. Die gesamte Verkehrsfläche wird mit einer langlebigen und robusten Natursteinpflästerung materialisiert. Die Strassenentwässerung erfolgt über eine geschliffene Mittelrinne aus Naturstein. Um die neue Strassenraumgestaltung ohne bauliche Trennung zwischen dem rollenden und Fussgängerverkehr zu unterstreichen, gilt für die kurze Teilstrecke bis zum Sonnenplätzli künftig Tempo 20. Wie bei grösseren Vorhaben im Bereich Tiefbau üblich, werden im gesamten Projektperimeter diverse ohnehin sanierungsbedürftige Werkleitungen erneuert. Die Baubewilligung (samt Lärmsanierungsprojekt) sowie die Verkehrsanordnung für den Tempo-20-Abschnitt im östlichen Teil liegen rechtskräftig vor. Unter der Voraussetzung der Budgetgenehmigung starten die Bauarbeiten bereits anfangs 2024 und dauern rund 10 Monate. Die Nettobaukosten für die Gemeinde Schwyz belaufen sich auf 1.7 Mio. Franken.

Sanierung Strehlgasse

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