Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Schwyz während den Feiertagen 2024/25 und Hinweise zu Todesfällen/Bestattungsamt
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Schwyz werden über die Feiertage zum Jahresende angepasst. Die Schalter bleiben von Montag, 23. Dezember 2024, bis und mit Mittwoch, 1. Januar 2025, geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung.
Hinweise zu Todesfällen und Bestattungsamt
Bei Todesfällen bitten wir Sie sich bezüglich der Organisation und Formalitäten der Bestattung (Art der Bestattung, Datum der Bestattung, Überführung usw.) an ein Bestattungsunternehmen zu wenden.
Bei einem Todesfall zu Hause (wenn der Todesort nicht im Spital oder im Altersheim ist) bitten wir Sie, die ärztliche Todesbescheinigung zusammen mit Ihren Kontaktangaben per E-Mail an angela.imgrueth@gemeindeschwyz.ch zu senden.
Falls Sie einen Leichenpass (bei Überführung ins Ausland) benötigen, bitten wir Sie, die ärztliche Todesbescheinigung und die bezirksärztliche Todesbescheinigung zusammen mit Ihren Kontaktangaben per E-Mail an angela.imgrueth@gemeindeschwyz.ch zu senden.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Leichenpass beim Institut für Rechtsmedizin in Zürich, Telefon 044 635 56 11 oder contact@irm.uzh.ch, zu beantragen.
Wir werden uns sobald wie möglich bei Ihnen melden.
Wir wünschen allen eine lichtvolle Adventszeit und ein zufriedenes neues Jahr!