Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab
Wie der Gemeinderat Schwyz orientierte, ist gegen den an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 beschlossenen Steuerfuss von 140 % einer Einheit sowie gegen die Beitragsleistung von Fr. 100'000 für die Initialisierung eines Forschungsstandorts im Zeughausareal Seewen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz eingereicht worden.
Mit Entscheid vom 14. Februar 2025 wurde diese Beschwerde vom Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.