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Gemeinde Schwyz

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Neophyt des Monats März – Essigbaum

4. März 2025

Der Essigbaum (Rhus typhina) stammt ursprünglich aus Nordamerika und wurde als Zierpflanze in die Schweiz eingeführt. Gemäss der Freisetzungsverordnung (RS 814.911) ist der Essigbaum verboten, das heisst, er darf weder verkauft noch gepflanzt werden. Dennoch findet man ihn vereinzelt weiterhin in Schweizer Gärten als Zierpflanze.

Warum ist er problematisch?

  • Wurzelausläufer: Über Gartenerde können Wurzelstücke in die freie Natur gelangen und dort zur unkontrollierten Vermehrung des Essigbaums führen.
  • Verdrängung einheimischer Vegetation: Der Essigbaum bildet dichte Bestände, die das Wachstum einheimischer Pflanzen behindern.

Einheimische Alternativen

Diese Bäume und Sträucher fördern die Biodiversität:

  • Feldahorn (Acer campestre): Widerstandsfähiger Baum mit schöner Herbstfärbung.
  • Mehlbeere (Sorbus aria): Robuster Baum mit pollenreichen Blüten.
  • Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus): Strauch mit dekorativen Blüten und roten Beeren.
  • Roter Hartriegel (Cornus sanguinea): Wertvolle Nahrungsquelle für Insekten und Vögel.

Mehr erfahren?
Detaillierte Infos, Handlungsempfehlungen und Fotos finden Sie im Faktenblatt zum Essigbaum.

Essigbaum