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Gemeinde Schwyz

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Inhalt

Ausblick auf die Traktanden der ausserordentlichen Gemeindeversammlung

12. Juni 2025
An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 2. Juli 2025, 20 Uhr, im MythenForum in Schwyz werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen sowie die Revision des Schutzzonenplans vorgelegt.

Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwyz erhalten ab Mitte Juni die Botschaft zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Juli 2025. Darin thematisiert werden zwei Sachgeschäfte: die Teilrevision des Baureglements zur Erhebung einer Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen in gestaltungsplanpflichtigen Gebieten sowie die Revision des Schutzzonenplans. Beide Traktanden sollen an die Urnenabstimmung vom 28. September 2025 überwiesen werden.

 

Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen für Investitionen im öffentlichen Raum

Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont, ist für die daraus entstehende Wertsteigerung eine Abgabe von 20 % zu entrichten. Gleichermassen soll in der Gemeinde Schwyz auch für Um- und Aufzonungen in gestaltungsplanpflichtigen Gebieten eine Mehrwertabgabe von 20 % eingeführt werden. Eine Gestaltungsplanpflicht wird normalerweise bei grösseren zusammenhängenden, landschaftlich oder ortsbaulich sensiblen und allenfalls umzustrukturierenden Arealen festgelegt. Zusammen mit der Um- oder Aufzonung ist auf den jeweiligen Grundstücken eine erhebliche Mehrnutzung möglich. Die Belastung der kommunalen Infrastruktur (z. B. Strassen, Schulen) durch die zusätzlichen Einwohnenden und Beschäftigten steigt und die daraus entstehenden Kosten sollen nicht vollumfänglich auf die Allgemeinheit überwälzt werden. Deswegen ist es sinnvoll und angemessen, auch bei Um- und Aufzonungen in gestaltungsplanpflichtigen Gebieten eine Abgabe zu erheben. Die zweckgebundenen Gelder fliessen in eine Spezialfinanzierung und kommen der Bevölkerung insbesondere in Form von Investitionen in die kommunale Infrastruktur und für die Aufwertung von öffentlichen Siedlungsräumen zugute.

Die für die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen notwendige Ergänzung des Baureglements unterliegt der Beschlussfassung durch das Schwyzer Stimmvolk. Deren Mitwirkung wurde bereits durch ein umfassendes Erlassverfahren sichergestellt. An der Gemeindeversammlung sind Abänderungsanträge nicht mehr zulässig. Das revidierte Baureglement tritt nach der Annahme durch die Stimmberechtigten und mit der Genehmigung des Regierungsrats in Kraft.

 

Revidierter Schutzzonenplan zum Schutz von Natur, Landschaft und Ortsbild

Die Schutzzonenplanung gliedert sich in die Bereiche «Natur- und Landschaftsschutz» sowie «Ortsbildschutz». Zum ersten gehören Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund einer gewissen ökologischen Bedeutung geschützt sind, wie Hecken, Feld- und Ufergehölze, Trockenmauern oder Feucht- und Trockenwiesen. Zum zweiten zählen das schützenswerte Ortsbild von Schwyz und weitere Schutzinventare, die in der kommunalen Nutzungsplanung und bei der Beurteilung von Baugesuchen zu berücksichtigen sind.

Die bis heute gültige Schutzzonenplanung aus dem Jahr 2001 ist überholt, da sich die Ausgangslage bei verschiedenen Schutzobjekten im Bereich des «Natur- und Landschaftsschutzes» massgeblich verändert hat. Zudem hat der Umgang mit den Schutzinventaren im Bereich «Ortsbildschutz» in Vergangenheit zu Rechtsunsicherheiten bei Bauherrschaften und Planenden geführt.

Ziel der Revision ist es daher, den Schutzzonenplan und das zugehörige Reglement mit den heutigen Gegebenheiten sowie den übergeordneten Anforderungen in Übereinstimmung zu bringen. Bewirtschaftende von Natur- und Landschaftsschutzobjekten sollen angemessen für ihre Unterhaltsarbeiten entschädigt werden, weswegen Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen und entsprechende Beiträge entrichtet werden sollen. Der kommunale Anteil der Abgeltungen wird durch eine Spezialfinanzierung gedeckt. Mit der «Übersetzung» der Ortsbildinventare in die Schutzzonenplanung wird die Planungs- und Rechtssicherheit bei Bauvorhaben im geschützten Ortsbild erhöht. Dies ist vor allem im Hinblick auf die vorgegebene Siedlungsentwicklung nach innen von grosser Bedeutung. Demnach werden mit dem Planwerk die Voraussetzungen für den Erhalt und die gezielte Weiterentwicklung des Orts- und Landschaftsbilds sowie für die Förderung der Lebensräume von schützenswerten Tier- und Pflanzenarten geschaffen.

Die umfassende Partizipation der Bevölkerung wurde durch einen aufwändigen Überarbeitungsprozess gewährleistet. An der Gemeindeversammlung sind Abänderungsanträge nicht mehr gestattet. Die revidierte Schutzzonenplanung tritt nach der Genehmigung durch die Stimmberechtigten und den Regierungsrat in Kraft.

Feuchtgebiet

Zugehörige Objekte

Name
Botschaft ausserordentliche Gemeindeversammlung (PDF, 1.27 MB) Download 0 Botschaft ausserordentliche Gemeindeversammlung
Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen; Ergänzung Baureglement (PDF, 60.06 kB) Download 1 Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen; Ergänzung Baureglement
Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen; Planungsbericht (PDF, 258.17 kB) Download 2 Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen; Planungsbericht
Revision Schutzzonenplan; Liste neue, veränderte und entlassene Schutzobjekte (PDF, 312.98 kB) Download 3 Revision Schutzzonenplan; Liste neue, veränderte und entlassene Schutzobjekte
Revision Schutzzonenplan; Ortsbilddokumentation (PDF, 2.51 MB) Download 4 Revision Schutzzonenplan; Ortsbilddokumentation
Revision Schutzzonenplan; Mitwirkungsbericht (PDF, 430.44 kB) Download 5 Revision Schutzzonenplan; Mitwirkungsbericht
Revision Schutzzonenplan; Inventarisierte Bauten und Anlagen (PDF, 226.95 kB) Download 6 Revision Schutzzonenplan; Inventarisierte Bauten und Anlagen
Revision Schutzzonenplan; Objektblätter (PDF, 44.27 MB) Download 7 Revision Schutzzonenplan; Objektblätter
Revision Schutzzonenplan; Planungsbericht (PDF, 1.35 MB) Download 8 Revision Schutzzonenplan; Planungsbericht
Revision Schutzzonenplan; Schutzreglement (PDF, 982.53 kB) Download 9 Revision Schutzzonenplan; Schutzreglement
Revision Schutzzonenplan; Schutzzonenplan (PDF, 11.78 MB) Download 10 Revision Schutzzonenplan; Schutzzonenplan