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Gemeinde Schwyz

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Inhalt

Ausblick auf die Traktanden der Gemeindeversammlung

20. November 2025
An der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 20.00 Uhr, im MythenForum in Schwyz, werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Ausgabenbewilligung von 66 Mio. Franken für die Erschliessungswerke des Entwicklungsschwerpunkts Seewen sowie das Budget 2026 vorgelegt.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Schwyz erhalten bis Ende November die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025. Darin thematisiert werden die Ausgabenbewilligung von brutto 66 Mio. Franken für die Erschliessungswerke des Zeughausareals (ESP Seewen) inklusive den damit zusammenhängenden Landerwerbsgeschäften sowie das Budget für das Jahr 2026. Während das Sachgeschäft zur Ausgabenbewilligung für die kommunale Abstimmung vom 8. März 2026 an die Urne überwiesen wird, wird das Budget 2026 definitiv an der Gemeindeversammlung verabschiedet.
 

Baukredit für die Erschliessungswerke in Seewen

Das Projekt zur Entwicklung und Realisierung des Zeughausareals gelangt in eine nächste Phase: Für die Erschliessungswerke des Entwicklungsschwerpunkts Seewen wird die Ausgabenbewilligung von brutto 66 Mio. Franken vorgelegt.

Die Entwicklung des Gesamtprojekts der Erschliessungswerke umfasst zwei Hauptbestandteile: die baulichen Massnahmen zur Erschliessung des Zeughausareals von Norden her sowie die Neugestaltung des Bushofs beim Bahnhof. Daraus ergeben sich insgesamt sieben Teilprojekte: die Neugestaltung des Bushofs, die Gestaltung des Vorplatzes beim Bahnhofsgebäude, die Verlegung respektive der Neubau des Freiverlads, die neue Personenunterführung Süd, die Verlegung und Neugestaltung der Franzosenstrasse, die Neugestaltung der Kantonsstrasse (Coop-Tankstelle bis Einfahrt Franzosenstrasse) sowie der Kreisel beim Schwyzerhof.

Durch die Verschachtelung der einzelnen Teilprojekte und die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse umfasst das Sachgeschäft auch mehrere zu vollziehende Landgeschäfte. Die Landverschiebungen finden im Wesentlichen zwischen der SBB, der armasuisse, dem Kanton Schwyz und der Gemeinde Schwyz statt. Der gesamte Landerwerb für die Gemeinde umfasst 18’721 m2, der gesamte Landverkauf 4'212 m2. Die Kosten belaufen sich auf 1.02 Mio. Franken.

Der Kostenvoranschlag des Baukredits für die Realisierungsphase wird auf brutto 66 Mio. Franken beziffert. Die Nettoinvestition für die Gemeinde beläuft sich auf dieser Basis und bewusst vorsichtig berechnet auf rund 28 Mio. Franken. Die restlichen Kosten werden von armasuisse (13 Mio. Franken), dem Agglomerationsprogramm des Bundes (6 Mio. Franken), der SBB (500'000 Franken), dem Tiefbauamt des Kantons Schwyz (1.5 Mio. Franken), dem kantonalen Amt für öffentlichen Verkehr (3 Mio. Franken) sowie über das Entwicklungsschwerpunkt-Programm des Kantons Schwyz (14 Mio. Franken) getragen. Aufgrund der Dynamik und Komplexität des Gesamtprojekts – auch bezüglich Finanzierung – wurden die Kostenberechnungen nach dem Grundsatz der Vorsicht und Zurückhaltung kalkuliert und nachgeführt. Die tatsächliche Belastung der Gemeinde kann letztendlich durchaus tiefer ausfallen als aktuell dargestellt.

Durch die Beiträge Dritter steht die Investition in die Erschliessungswerke in einem für die Gemeinde ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Das Projekt bietet die einmalige Chance, die Filiale Seewen in jeder Hinsicht aufzuwerten und einen zusammenhängenden, modernen und lebendigen Ortsteil zu gestalten. Die Bevölkerung profitiert von verbesserter Mobilität, hoher Aufenthaltsqualität und neuen Impulsen für die Arbeitsplatzentwicklung.
 

Budget 2026 – mit zusätzlichen Abschreibungen

Die Gemeinde Schwyz sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, vermeintlich hohes Eigenkapital und hohe Schulden zu besitzen, die aufgrund der vielen Investitionen in den nächsten Jahren unweigerlich zunehmen werden. Um dem entgegenzuwirken, werden 2026 zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von 2.84 Mio. Franken budgetiert. Die zusätzlichen Abschreibungen haben den Zweck, das Eigenkapital mit einem Aufwandüberschuss nicht weiter ansteigen zu lassen und gleichzeitig die Selbstfinanzierung zu erhöhen, damit die Aufnahme neuer Schulden gemindert wird. Damit weist die Gemeinde Schwyz für das Jahr 2026 einen Aufwandüberschuss von 1.87 Mio. Franken bei Einnahmen von 94.47 Mio. Franken und Ausgaben von 96.34 Mio. Franken aus.
 

Investitionsrechnung

Die geplanten Nettoinvestitionen von 15.74 Mio. Franken für 2026 entfallen im Wesentlichen auf die Schulliegenschaften mit der Schulanlage Seewen-Feld, auf den Neubau der Muotabrücke West, auf die Sanierung der Dorfbachstrasse, auf den Gemeindeanteil am Kreisel Gotthardstrasse, auf die Abwasserbeseitigung sowie auf den Neubau des Bushofs Schwyz.
 

Steuerfuss und Steuererträge

Der Gemeinderat beantragt für das kommende Jahr einen gleichbleibenden Steuerfuss von 140 % einer Einheit. Der Steuerfuss wird mit der Kostensituation in der laufenden Rechnung, der aktuellen Verschuldung und dem Ausblick auf die Zunahme der Schulden aufgrund hoher Investitionen begründet. Die Steuergesetzteilrevision 2026 hat Einfluss auf die Steuererträge der Gemeinde Schwyz. Der vom Finanzdepartement des Kantons Schwyz berechnete Ausfall beträgt für die Gemeinde Schwyz 1.81 Mio. Franken. Unter dieser Berücksichtigung ergibt sich für den Voranschlag 2026 einen Steuerertrag von 40.17 Mio. Franken.

 

Kennzahlen des Voranschlags 2026  
Erfolgsrechnung  
Gesamtaufwand Fr.      96'343'400
Gesamtertrag Fr.      -94'474'900
Aufwandüberschuss Fr.      1'868'500
   
Investitionsrechnung  
Investitionsausgaben Fr.      16'192'000
Investitionseinnahmen Fr.      -450'000
Nettoinvestitionen Fr.      15'742'000
   
Finanzierung  
Nettoinvestitionen Fr.      15'742'000
Abschreibungen Fr.      -7‘816‘600
Aufwandüberschuss Fr.      1'868'500
Saldo Einlagen/Entnahmen SF Fr.      713'300
Finanzierungsfehlbetrag Fr.      10'507'200
   
Steuerfuss (analog Vorjahr) 140 %

 

Die Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 10. Dezember 2025, 20.00 Uhr, im MythenForum in Schwyz statt.

 

Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagne gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700).

Seewen

Zugehörige Objekte

Name
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025 (PDF, 25.61 MB) Download 0 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025
Detailbudget 2026 (PDF, 927.96 kB) Download 1 Detailbudget 2026
ESP-B Seewen; Landerwerb (PDF, 1.88 MB) Download 2 ESP-B Seewen; Landerwerb