Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Voranschlag 2026 ab
An der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025 genehmigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Schwyz den Voranschlag 2026.
Dagegen wurde am 22. Dezember 2025 beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde erhoben. Die Beschwerdeführer beantragten die Aufhebung der Beschlüsse zum Voranschlag 2026 und die Wiederholung der Gemeindeversammlung zum entsprechenden Traktandum. Zudem machten sie geltend, die finanzrechtlichen Bestimmungen sowie die Informationspflichten gegenüber der Gemeindeversammlung seien nicht vollumfänglich eingehalten worden.
Mit Urteil vom 28. Mai 2026 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. Damit bestätigt das Gericht die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
