Kopfzeile

Bitte schliessen
Bitte schliessen

Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Abstimmung über Schutzzonenplan muss wiederholt werden

30. Juli 2026
Am 28. September 2025 stimmte das Schwyzer Stimmvolk der Revision der Schutzzonenplanung mit einem Ja-Anteil von über 60 % zu. Das Bundesgericht hiess die dagegen erhobene Stimmrechtsbeschwerde gut. Deshalb muss die Vorlage dem Stimmvolk erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.

Bereits an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Juli 2025 wies der damalige Gemeindepräsident Peppino Beffa darauf hin, dass gegen die Revision des Schutzzonenplans beim Verwaltungsgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden war. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass das Ergebnis der Urnenabstimmung vom September 2025 unter diesen Voraussetzungen vom Gericht für ungültig erklärt werden könnte. Mit der Beschwerde wurden zusätzliche Informationen in der Abstimmungsbotschaft sowie Präzisierungen des gemeinderätlichen Antrags verlangt.


Verwaltungsgericht bestätigte Abstimmungsresultat

Am 26. November 2025 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz die Stimmrechtsbeschwerde ab und bestätigte damit das Vorgehen des Gemeinderats weitgehend. Gleichzeitig stellte es jedoch eine Stimmrechtsverletzung fest. Diese begründete das Gericht insbesondere damit, dass das Schutzzonenreglement und der dazugehörige Situationsplan der Abstimmungsbotschaft nicht beigelegt worden waren. Der Gemeinderat hatte stattdessen sämtliche Detailunterlagen auf der Gemeindewebsite veröffentlicht und in der Abstimmungsbotschaft ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen.

Er begründete dieses Vorgehen damit, dass das Reglement ohne die umfangreichen Objektblätter nur eingeschränkt verständlich gewesen wäre und eine vollständige Beilage sämtlicher Unterlagen den Umfang der Abstimmungsbroschüre auf mehrere hundert Seiten erhöht hätte, was unverhältnismässig gewesen wäre. Das Verwaltungsgericht gelangte zum Schluss, dass dieser Mangel das deutliche Abstimmungsergebnis vom 28. September 2025 nicht beeinflusst habe. Es verzichtete deshalb darauf, die Abstimmung für ungültig zu erklären.
 

Urteil des Bundesgerichts

An der Gemeindeversammlung vom Dezember 2025 informierte der Gemeinderat darüber, dass die Beschwerdeführer den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen hatten. Mit Urteil vom 14. Juli 2026 bestätigte das Bundesgericht im Rahmen seiner eingeschränkten Prüfungsbefugnis die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach eine Stimmrechtsverletzung vorlag. Es begründete dies damit, dass den Abstimmungsunterlagen wesentliche Informationen – namentlich das Schutzzonenreglement und der dazugehörige Situationsplan – nicht beigelegt wurden. Gleichzeitig teilte das Bundesgericht die Auffassung der Gemeinde, wonach der Einbezug der umfangreichen Objektblätter in die Abstimmungsunterlagen unverhältnismässig gewesen wäre. Im Unterschied zum Verwaltungsgericht erachtete es den festgestellten Mangel jedoch als derart schwerwiegend, dass die Abstimmung vom 28. September 2025 trotz des deutlichen Abstimmungsergebnisses für ungültig erklärt werden musste. Die Revision der Schutzzonenplanung muss deshalb dem Schwyzer Stimmvolk erneut zur Abstimmung unterbreitet werden.
 

Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat wird an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause über das weitere Vorgehen beraten. Nach heutigem Planungsstand sollen der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2026 neben dem Budget 2027 auch der Planungskredit für die Erneuerung und Erweiterung der Schulanlage Ibach sowie die Revision der Schutzzonenplanung zur Überweisung an die Urnenabstimmung vom 28. Februar 2027 unterbreitet werden. Ebenfalls traktandiert werden soll die am 10. Dezember 2025 eingereichte Pluralinitiative «Mehr preisgünstiger Wohnraum für Schwyz». Diese verlangt, dass auf dem Areal Bahnhofstrasse 15 in Schwyz (heutiger Standort der kantonalen Verwaltung) ein Anteil an gemeinnützigem Wohnungsbau realisiert wird. Da zunächst über diese Initiative zu entscheiden ist, verzögert sich auch die Nutzungsplananpassung für das Areal Bahnhofstrasse 15. Sofern der Gemeinderat den vorgesehenen Zeitplan bestätigt, könnte das Schwyzer Stimmvolk am 28. Februar 2027 sowohl über die Revision der Schutzzonenplanung als auch über den Planungskredit für die Schulanlage Ibach und die Pluralinitiative zur Bahnhofstrasse 15 abstimmen.
 

Ergänzender Hinweis

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. November 2025 ist hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar. Das Urteil des Bundesgerichts vom 14. Juli 2026 wurde hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. veröffentlicht.