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Gemeinde Schwyz

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Inhalt

Seilbahnkorridor Spirstock: Informations- und Mitwirkungsverfahren der Teilrevision der Nutzungsplanung

4. November 2026
Die Sesselbahn vom Seebliboden auf den Spirstock gehört zu den zentralen Anlagen für den Sommer- und Winterbetrieb auf dem Hoch-Ybrig. Sie muss erneuert werden. Damit die Ersatzanlage bewilligungsfähig ist, ist eine Anpassung des Zonenplans und des Baureglements nötig.

Die Hoch-Ybrig AG beabsichtigt, die Sesselbahn vom Seebliboden auf den Spirstock zu erneuern. Der oberste Abschnitt und die Bergstation liegen auf dem Gemeindegebiet von Schwyz, der untere Teil auf dem Gebiet von Oberiberg. Als Grundlage für eine Neu- und Ersatzanlage braucht es einen Seilbahnkorridor (Zone Seilbahntrassee). In der Gemeinde Oberiberg wurde der Seilbahnkorridor bereits ausgeschieden, in der Gemeinde Schwyz soll dies nun mit der Teilrevision der Nutzungsplanung ebenfalls erfolgen.
 

Öffentliche Mitwirkung

Das Informations- und Mitwirkungsverfahren der Teilrevision der Nutzungsplanung zum Seilbahnkorridor Spirstock startet am Donnerstag, 5. November 2026 und dauert bis und mit Montag, 7. Dezember 2026. Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum öffentlich auf der Website der Gemeinde Schwyz oder bei der Abteilung Hochbau, Herrengasse 23, Schwyz, einsehbar sein. Gestützt auf § 25 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes nimmt der Gemeinderat Schwyz während dieser Frist von jedermann schriftliche Einwendungen und Vorschläge zur Planung des Seilbahnkorridors Spirstock entgegen.

© Hoch-Ybrig AG