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Gemeinde Schwyz

  • Herrengasse 17
    Postfach 253
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

  • Donnerstag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 18.00 Uhr

Übersicht einzelner Abteilungen

Inhalt

Sozialberatung

Bei der Sozialberatung handelt es sich um ein eigenständiges und von einem allfälligen Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe unabhängiges Angebot. Persönliche Hilfe steht also auch Menschen zu, welche keine Sozialhilfe benötigen. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos.

Angebote
Die Beratung unterstützt hilfesuchende Menschen in folgenden Themen:

  • Soziales / Familie
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Rechtliches
  • Arbeit

Ziele der Beratung sind:

  • Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
  • Über Leistungen, Angebote und Ansprüche informieren
  • bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen helfen (z.B. gegenüber Sozialversicherungen, Vermieter, Arbeitgeber)

Weitere Dienstleistungen
Bei Bedarf vermittelt der Sozialdienst an andere Fachstellen.

Wer hat Anspruch auf Sozialberatung?
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Schwyz können sich an den Sozialdienst wenden.

Auskunft und Anmeldung
Für unverbindliche Auskünfte und/oder eine Anmeldung kontaktieren Sie bitte unseren Sozialdienst. Eine Anmeldung erfolgt formlos. Sie brauchen kein Anmeldeformular einzureichen oder Unterlagen vorzulegen.

Kontakt

Soziales
Pfarrgasse 9
Postfach 137
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 85
sozialberatung@gemeindeschwyz.ch

Sozialhilfe

Wer nachweislich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um für sich oder die eigene Familie aufzukommen, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe kommt zum Tragen, wenn…

Wer nachweislich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um für sich oder die eigene Familie aufzukommen, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe kommt zum Tragen, wenn Sie auf andere Sozialleistungen wie Taggelder oder Renten keinen Anspruch haben, wenn diese das Existenzminimum nicht abdecken oder wenn diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Aufgrund Ihrer Angaben und Unterlagen prüfen wir, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Zudem beraten wir Sie dabei, Ihre persönliche Situation zu verbessern. Wir beraten Sie diskret und helfen Ihnen, Notsituationen zu überbrücken. Als Sozialhilfebezüger/-in sind Sie dazu verpflichtet, ihre Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse offenzulegen und uns jegliche Veränderungen Ihrer Situation zu melden.

Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf, damit wir eine erste Abklärung Ihres möglichen Anspruches vornehmen können.

 

Sozialinformation

Für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung. Ebenfalls vermitteln und triagieren wir den Kontakt zu we…

Für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung. Ebenfalls vermitteln und triagieren wir den Kontakt zu weiteren Fachstellen. Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen. Bei Fragen wenden Sie sich an das Fürsorgesekretariat.

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